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So geht es: Backlinks aufbauen und Google Ranking verbessern (Teil 1)

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Suchmaschinenoptimierung durch richtige Backlinks 1

Der Aufbau von Backlinks, auch Linkbuilding genannt, ist eine der beliebtesten Techniken, um das eigene Google Ranking zu verbessern. Selbst  wenn Google die Relevanz von Backlinks als Rankingfaktor in den letzten Jahren verringert hat, gehören hochwertige Backlinks nach wie vor zu den relevantesten SEO-Faktoren überhaupt.

Für Onlinehändler, die sich mit diesem Thema beschäftigen, ist es wichtig, sich ein gewisses SEO-Know-how anzueignen und in der Lage zu sein, die Qualität von Backlinks richtig einschätzen zu können. Denn heutzutage kommt es nicht mehr – wie früher – auf die Menge an Backlinks an, sondern auf deren Qualität.

Hausaufgabe vorab: OnPage Überprüfung

Jede SEO Strategie sollte damit beginnen, die eigene Webseite bzw. den eigenen Webshop auf OnPage-Kriterien hin zu überprüfen. So nützt die beste Suchmaschinenoptimierung nichts, wenn auf der Webseite kontraproduktive Elemente enthalten sind (z.B. Keywörter-Spamming, Thin oder Duplicate Content usw.).

Bei sogenanntem „Thin Content“ handelt es sich um Seiten mit wenig einzigartigen Inhalten, wie beispielsweise Produktseiten bzw. Variantenseiten ohne einen Beschreibungstext in einem Shop oder auch leere Suchergebnisseiten. Unter „Duplicate Content“ (also „doppelten Inhalten“) wird das Vorhandensein von identischen Inhalten auf einer oder mehrere Webseiten verstanden. Es gibt zwei Arten von Duplicate Content: den internen und den externen Duplicate Content. Interne doppelte Inhalte können beispielsweise dadurch entstehen, dass ein gleicher Inhalt auf der eigenen Websiete unter mehreren URLs aufrufbar ist. Externe doppelte Inhalte können z.B. dadurch auftreten, dass es den Webshop in verschiedenen Sprachversionen gibt, dieser jedoch mit mehr als einer Sprachversion auf der gleichen Suchinstanz (z.B. bei Google.de) in den Suchergebnissen auftaucht.

Grundsätzlich versteht man unter einer OnPage-Optimierung eine inhaltliche, strukturelle oder technische Anpassungen der eigenen Webseiten. Im Rahmen einer inhaltlichen und strukturellen OnPage-Optimierung geht es darum, auf den Seiten für qualitative, einzigartige und themenrelevante Inhalte zu sorgen und diese bezüglich ihrer Formatierungen, Überschriften etc. zu optimieren.

Bei der technischen OnPage-Optimierung geht es um Quellcode-Optimierungen, wie durch suchmaschinenfreundlichen und validen Markup, der Optimierung von Meta-Elementen (wie z.B. der Meta-Description), der enthaltenen alt-Attribute von Bildern oder auch den jeweiligen Seitentiteln (Title-Elementen). Zu den technischen Optimierungen zählen ebenfalls die internen Linkstrukturen, die auch für ein verbessertes Crawlen und Indexieren der eigenen Seiten durch den Google-Bot sorgen.

Entscheidend: Qualität der Backlinks

Doch woran erkennt man eine gute Backlink-Qualität? Hier gilt die grobe Regel, dass ein Backlink je wertvoller ist, desto schwieriger es ist, diesen Link zu bekommen. Ein guter Backlink ist ein existierender und unveränderter Link, der von gewünschten Adressaten angeklickt wird und über den man  langfristig relevanten Traffic erhält. Grundsätzlich bewertet der Algorithmus von Google dabei das Verhältnis von guten Backlinks gegenüber den schlechteren Backlinks, wobei entscheidend ist, dass die guten Backlinks überwiegen. Dabei sollte beachtet werden, zur Bewertung der eigenen Performance nicht nur einem einzigen Wert zu trauen. Man sollte deshalb möglichst viele Kriterien beachten, um herauszufinden, wie „natürlich“ das eigene Linkprofil ist. Je natürlicher ein Profil ist, desto geringer sind die Chancen, durch Google abgestraft zu werden.

Um die Qualität von Backlinks etwas besser einschätzen zu können, bieten sich folgende Kriterien an:

Zeichen für gute Backlinks:

  • Themenrelevante und natürlich gesetzte Links
  • Links einer aktuellen Webseite mit guten Inhalten auf einer thematisch passenden Onlinepräsenz
  • Die Links befinden sich auf Seiten, die ebenfalls ein hochwertiges Backlinkprofil besitzen
  • Die Links befinden sich in einem Dokument, welches intern stark verlinkt wurde
  • Links aus dem Content
  • Links, die über einen sehr langen Zeitraum unverändert bestehen bleiben
  • Links, die angeklickt werden und deren Absprungrate gering ist
  • DoFollow-Links
  • Natürliches Linkwachstum
  • Links, die sich im sichtbaren Bereich befinden
  • Links mit Follow-Attribut, d.h. es wird Suchmaschinen mitgeteilt, den markierten Link nicht für die Berechnung der Linkpopularität zu benutzen (NoFollow-Links gehören allerdings auch zu einem natürlichen Backlinkprofil dazu und können ebenfalls hochwertig sein)
  • Links mit einem sinnvoll beschreibenden Ankertext
  • Der Link befindet sich in einem starken, thematisch relevanten Verzeichnis mit hoher Sichtbarkeit

Zeichen für schlechte Backlinks:

  • Links, die nicht themenrelevant sind
  • Links von einer veralteten Website mit schlechten Inhalten
  • Links aus dem Footer, der Sidebar o.ä.
  • Links, die nicht angeklickt werden und deren Absprungrate hoch ist
  • Links von dubiosen Verzeichnissen oder anderen Websites
  • NoFollow-Links
  • Links mit einem unnatürlichen Ankertext
  • Qualitativ minderwertige Links
  • Unnatürliches Linkwachstum

Einige oben genannter Themen möchten wir an dieser Stelle näher erläutern:

Ein „unnatürlicher Anchortext“: Unter einem Ankertext (auch „Linktext“ oder „Anchor Text“ genannt) versteht man die Wörter, die ausgewählt wurden, um auf eine andere Webseite zu verweisen. Beispielsweise bei einer Verlinkung des Wortes „hier“ ist das Wort „hier“ der Ankertext des Links, der dann auf die verlinkte URL verweist. So kann ein Link beispielsweise wie folgt aussehen:

<a href=“http://www.meineshopdomain.de/“>ankertext</a>

Dabei wird über „<a“ der Linktag geöffnet und über „</a>“ der Linktag geschlossen, dazwischen befindet sich unter „http://www.meineshopdomain.de/“ die Domain des eigenen Webshops gefolgt vom Ankertext. Google berücksichtigt den Ankertext in der Form,  dass eine Website, die über viele Backlinks mit Ankertexten wie „Holzspielzeug“ verfügt, auch für diesen Suchbegriff gut gefunden wird.
Aus diesem Grund sollten Ankertexte so gewählt werden, dass diese den Content der verlinkten Seite in wenigen Worten beschreiben. Sollte beispielsweise Ihr Onlineshop mit den Worten „Onlineshop für Holzspielzeug“ verlinkt sein, dann weiß Google aus diesem Text mit hoher Wahrscheinlichkeit, worum es bei Ihrem Shop geht. Insofern macht es Sinn, inhaltsbeschreibende Begriffe als Ankertext zu verwenden. Und da eine Suchmaschine genau von diesem Fall ausgeht, wertet sie Ankertexte aus. Und wenn eine URL häufig zu einem bestimmten Thema (in unserem Beispiel Holzspielzeug) referenziert, dann scheint diese URL für dieses Thema (und u.U. ähnliche oder weitere) relevant zu sein. Unterstellt wird bei diesem Vorgehen, dass von Webmastern mit hoher Wahrscheinlichkeit sinnvolle bzw. relevante Ankertexte gewählt werden. Diesen Umstand haben auch SEO-Verantwortliche erkannt und nutzen Ankertexte, um die Relevanz einer Webseite für ein bestimmten Suchbegriff zu erhöhen.

Zu beachten ist hierbei, dass man nicht immer den gleichen Ankertext – z. B. „Holzspielzeugshop“ – verlinkt, denn dies wirkt für die Suchmaschine nicht nach organischen Links. Insofern gilt es, derlei „auffällige“ Ankertexte zu vermeiden und Ankertexte zu setzen, die nicht ausschließlich aus dem Suchbegriff bestehen, diesen aber trotzdem enthalten (wie z. B. der Ankertext „Übersicht von Holzspielzeug nach Altersgruppen“, wenn der Suchbegriff „Holzspielzeug“ wichtig ist). Insgesamt geht es darum, variabel vorzugehen und so nicht von Suchmaschine
algorithmisch abgestraft zu werden. Dabei helfen nicht nur Variationen von Ankertexten (auch die Nutzung von solchen, die keine Suchbegriffe enthalten), sondern auch Variationen von Zieldestinationen mit  Verlinkungen auf die Startseite sowie auf verschiedene Unterseiten.

Qualitativ minderwertige Links: Es gibt Backlinks, die von Suchmaschinen wie Google als besonders minderwertig bewertet werden. Dazu gehören vor allem Backlinks, die man als Webshopbetreiber selbst setzen kann und darüber bewusst Empfehlungen für den eigenen Shop erstellen kann. Zu diesen als minderwertig interpretierten Links gehören beispielsweise solche aus Blogkommentaren, aus Artikelverzeichnissen oder Linklisten.

Unnatürliches Linkwachstum: Für Suchmaschinen ist es ein Signal, wenn Onlineshops, die schon seit mehreren Jahren online sind, aber bis vor kurzer Zeit noch sehr selten verlinkt wurden, anschließend in einem kurzen Zeitraum plötzlich sehr viele Links von unterschiedlichen Websites, Blogs etc. erhalten. Ein solcher Umstand wird durch Suchmaschinen in der Regel als unnatürlich gewertet. Um eine negativen Interpretation der Suchmaschine diesbezüglich zu vermeiden, sollte man das Linkwachstum des eigenen Shops genau kennen und beobachten.

Im zweiten Teil erfahren Sie, was Sie konkret machen können, um ein optimales Backlink-Profil für Ihren Shop zu erhalten.

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So erhalten Afterbuy-Kunden jetzt noch 20 % Bonus

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Afterbuy Kunden können jetzt noch von der Aktion „Guthaben aufladen mit 20 % Ersparnis“ profitieren. Wer noch bis zum 31. Mai 2017 Geld in seinen Account bucht, der erhält für seine Afterbuy Nutzung einen saftigen Rabatt in Höhe von 20 %!

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12 Bilder nun auch ohne eBay Picture Service (EPS) an eBay übertragbar

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Feature Releases & Verbesserungen

Im eBay-Lister von Afterbuy wurde nun eine weitere Option im Bereich „Bilder“ unter „Darstellung“ ergänzt.

Die Funktion „Standard (12 Bilder)“ überträgt die hinterlegten Bilder-URLs direkt in das eBay-Listing.
Es erfolgt dabei kein vorheriger Upload in eBay Picture Service (EPS).

Die hinterlegten Bilder-URLs werden von unserem System dann als sogenannte „SelfHostedPictures“ übermittelt.

Der Vorteil der Option: Sie umgehen die doch sehr hohen Anforderungen der eBay API beim Transfer der „SiteHostedPictures“ von Ihrem Bilder-Server an den eBay Picture Service (EPS).

Der Nachteil: Ist Ihr System nicht zu erreichen, werden in Ihrem eBay Angebot gar keine Bilder angezeigt.

Diese Option sollten Sie nur bei neuen Listings verwenden. Ein Wechsel der „Darstellung“ bei einem laufenden Listing wird von uns nicht empfohlen und erfolgt auf eigenes Risiko.

Die neue Funktion kann sowohl in Einzelbearbeitung, der globalen Änderung und auch mittels Universal Im-/Export (Datendefinition „Listerartikel – eBay“) ausgewählt werden.

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Tester für kostenlosen Beta-Test der neuen Afterbuy SEO ToolBox gesucht!

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Beta-Tester gesucht

eBay ist einer der weltweit größten und dynamischsten Marktplätze. Es finden sich dort jederzeit 1,1 Mrd. Artikel im Angebot. Um hier erfolgreich zu sein und die eigenen Zielgruppen zu erreichen, müssen Händler anders vorgehen, als noch vor einigen Jahren.

Der Schlüssel, um in den Suchergebnissen top platziert zu sein, liegt – egal, welche Produkte Sie auf eBay verkaufen wollen – in einer professionellen eBay-SEO-Optimierung. Denn nur, was bei relevanten Suchanfragen weit oben steht, wird häufig angeklickt und gekauft.

Damit dies gelingt, muss entsprechend dem eBay-Suchalgorithmus „Cassini“ gearbeitet werden. Dieser wurde 2013 eBay-weit implementiert und umfasst unzählige Regeln, die sich auf Basis des Käuferverhaltens ständig ändern.

Mit der neuen Afterbuy eBay SEO ToolBox werden Sie besser bei eBay gefunden

Mark Steier von Wortfilter.de ist begeistert: „Großartig, dass Afterbuy als erster großer Transaktionsdienstleister nun eine eBay SEO ToolBox entwickelt hat.“

Folgende Vorteile bietet Ihnen die neue Afterbuy eBay SEO ToolBox:

  • Marktplatzoptimierung (MPO) Ihrer Produkte für eBay
  • Indentifikation Ihrer Artikel ohne Verkäufe
  • Hinweise über Produkte mit zu kurzen Artikeltiteln
  • Aufdecken von Artikeln, die in der Kategorie „Sonstige“ gelistet sind
  • Unterstützung in den Bereichen SEO, Angebotsanalyse und Listing-Optimierung
  • Ermittlung Ihrer zu oft neu gelisteten Artikel
  • Aufdecken von Artikeln mit ungültigen Kategoriezuweisungen

So melden Sie sich für den Afterbuy eBay SEO ToolBox-Betatest an

Die neue SEO ToolBox für eBay ist für alle Afterbuy-Kunden in der Beta-Phase kostenfrei nutzbar. Das Tool wird kontinuierlich weiterentwickelt. Wenn Sie Interesse haben, am kostenlosen Beta-Test teilzunehmen, melden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Accountnamens per E-Mail an info@afterbuy.de und bitten Sie um Freischaltung für die eBay SEO ToolBox.

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Für Ihren verkaufsstarken Auftritt: Die neuen eBay Templates von Afterbuy ab sofort kostenfrei erhältlich

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Feature Releases & Verbesserungen

Ab heute gibt es von Afterbuy neue professionelle Listing-Vorlagen für eBay. Die Templates sind in sechs Farbvarianten verfügbar, erfüllen alle aktuellen eBay-Anforderungen, sind mobil optimiert und kostenfrei für Afterbuy-Kunden erhältlich.

Gestalten Sie Ihre eBay-Darstellung im Handumdrehen professionell und nach den neuesten eBay-Standards. Für diese Verkaufsvorlagen benötigen Sie weder Designer, Entwickler noch HTML-Kenntnisse.

Ihre Vorteile mit den den neuen eBay-Templates von Afterbuy

  • Mehr Umsatz durch attraktive eBay-Produktpräsentation
  • Mobil optimiertes responsives Design (für mobilen Zugriff oder per eBay-App)
  • Zukunftssicheres Listing auch nach der eBay-Frist für aktive Inhalte
  • Ausschließliche Nutzung der von eBay erlaubten Technik
  • Leichte Integration in Minutenschnelle
  • Individuelle Anpassungen möglich

So nutzen Sie die neuen eBay Templates

Schritt 1: Als Afterbuy-Kunde finden Sie unter „Konfigurationen -> Kopf-/Fußvorlagen“ die neue Option „Systemvorlagen hinzufügen“. Darüber kann auf die sechs verschiedenfarbigen Designvorlagen zugegriffen werden, die dann als sogenannte „Kopf- und Fußvorlage“ in den Account transferiert werden können.

Schritt 2: Um das Template für die eigenen eBay-Listings zu übernehmen, nutzen Sie diese neue Seite. Auf Wunsch lassen sich diese Vorlagen auch bearbeiten bzw. nach eigenen Vorstellungen verändern.

Schritt 3: Nach Auswahl der neuen Designvorlage überprüfen Sie in einer Systemvorschau, ob die neue Artikelbeschreibung Ihren Vorstellungen entspricht. Dann synchronisieren Sie den zuletzt eingestellten eBay-Artikel und überprüfen das Ergebnis bei eBay.

Schritt 4: Erst wenn Ihnen diese Artikeldarstellung zusagt, sollten Sie alle weiteren laufenden Artikel synchronisieren. Dabei werden die gewählten Kopf- und Fußvorlagen in den gewählten Listerartikeln überschreiben und in Gruppen á 100 Stück als asynchrone Jobs abgeglichen. Das Ergebnis finden Sie unter „Tools -> Asynchrone Jobs“ in Afterbuy.

Die neuen Templates stehen ab sofort in Ihrem Afterbuy-Konto zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen gute Geschäfte!

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So geht es: Backlinks aufbauen und Google Ranking verbessern (Teil 2)

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Suchmaschinenoptimierung durch richtige Backlinks 2

Im ersten Teil haben wir bereits über die Qualität von Backlinks gesprochen und erläutert, woran man gute und schlechte Backlinks erkennt. Im zweiten Teil möchten wir Ihnen aufzeigen, was Sie konkret machen können, um ein optimales Backlink-Profil für Ihren Shop zu erhalten.

Konkrete Tipps für Ihre Backlink-Strategie

Versuchen Sie, Ihre SEO-Strategie längerfristig anzulegen und das Ziel zu verfolgen, Inhalte zur Verfügung zu stellen, die von selbst verlinkt werden. Dies ist natürlich nicht einfach, vor allem da Google ständig im Wandel ist und seine Algorithmen kontinuierlich ändert. Oberstes Gebot sollte dabei immer sein, Google-konform zu arbeiten, um nicht aus dem Index zu fliegen. Der eigene Linkmix sollte neben Kommentarlinks auch hochwertige Inhalte, Content Marketing, Social Media und andere Maßnahmen umfassen.

Was sind also Maßnahmen, über die Sie Backlinks aufbauen können? Wir haben Ihnen hier einige Tipps zusammengestellt, die als Anregung dienen können:

  • Wettbewerbs-Analyse
    Sehen Sie sich zur Planung Ihrer Backlinks auch Ihre Wettbewerber an. Sofern diese bei Google für entsprechend relevante Keywords sehr gut ranken, machen die Mitbewerber vsl. auch hinsichtlich ihrer Backlinks etwas richtig. Findet man auf diese Art einen Mitbewerber, der sehr gut gelistet ist, so lässt sich über kostenlose Software-Tools (wie beispielsweise Majestic SEO (s.u.) herausfinden, woher dessen Backlinks kommen. Im nächsten Schritt sollte man herausfinden, wie und wo es für das eigene Geschäft möglich ist, auch von diesen Seiten einen Backlink zu bekommen.
  • Themenrelevante Backlinks
    Finden Sie heraus, welche Webseiten in Ihrem Segment groß und bedeutend sind. Anschließend überlegen Sie, wie Sie diese ansprechen können, um dort einen Backlink zu bekommen. Sie könnten entweder für diese Seite Content erstellen oder beispielsweise anderweitig für Hilfe sorgen (Beispiel: Erstellen Sie eine Umfrage und bieten die Ergebnisse exklusiv dieser Seite zur Erstveröffentlichung an) und erhalten Sie einen Backlink von einer anderen Seite. Oft sind die Möglichkeiten vielfältig und ein Gespräch kann sich durchaus lohnen. Oft kann es sinnvoll sein, einfach einmal nachzufragen, was man tun kann, um einen Backlink zu bekommen.
  • Verzeichniseinträge
    Auch wenn Webverzeichnisse, Firmenverzeichnisse oder digitale Branchenbücher nicht mehr die Linkauthority von früher haben, so sind sie doch Teil eines natürlichen Linkprofils. Zudem haben sie den Vorteil, dass sie recht schnell aufgebaut sind. Es ist ratsam, bei der Auswahl der Verzeichnisse mit den großen Portalen zu starten. Die gewählten Verzeichnisse sollten bei Google gut gelistet sein und dort viele Seitentreffer enthalten. Anschließend ist es ratsam, mit Verzeichnissen, die für die eigene Branche und das eigene Produktsortiment konzipiert sind, weiterzumachen. Passende Verzeichnisse lassen sich über Google nach Eingabe der jeweiligen Branche und dem Begriff „Verzeichnis“ leicht auffinden. An unserem Holzspielzeug-Beispiel wäre eine Suche nach „Spielwaren Verzeichnis“ oder „Spielzeug Verzeichnis“ sinnvoll. Ob ein Branchenverzeichnis auch qualitativ passt, kann man daran erkennen, dass die enthaltenen Einträge gepflegt wurden und dementsprechend  aktuell sind. Weiterhin gilt es die Links, die im Verzeichnis erstellt werden, zu prüfen. Wenn diese mit „nofollow“ gekennzeichnet sind, kann dies ein positives Signal sein, da es zeigt, dass die Links nicht mit der Absicht erstellt werden, um Google-Ergebnisse zu manipulieren.
  • Social Bookmark-Einträge
    Social Bookmarks (soziale Lesezeichen) sind Lesezeichen im Internet, die es Nutzern ermöglichen, interessante Links gemeinsam auf einem Server zu speichern und untereinander auszutauschen. Zu solchen Services gehören zum Beispiel die Bookmark-Dienste von Delicious, Digg, Mister Wong, Reddit oder Yigg. Websites, die innerhalb von Social Bookmarking Diensten abgespeichert werden, erhalten eine besonders hohe Sichtbarkeit im Web. Aus diesem Grund kann eine Suchmaschinenoptimierung mittels Backlinks auf den Social Bookmark Plattformen (wie www.digg.com oder www.reddit.com) für Onlinehändler ein interessanter Aspekt sein. Um einen Social Bookmark anlegen zu können, benötigen Sie bei den meisten Diensten zunächst eine kostenlose Registrierung. Nachdem Sie Ihr Konto dort eröffnet haben, können Sie einzelne URLs als Lesezeichen speichern. Hinterlegen Sie zu Ihren Adressen auch Titel sowie weitere Informationen, wie Tags bzw. Stichpunkte, die die Inhalte zu Ihrer URL beschreiben.
  • Blog-Kommentar-Backlinks
    Kommentare in anderen thematisch passenden Blogs zu hinterlassen ist eine Möglichkeit, Backlinks zu erhalten. Jedoch sollte man dabei einige Punkte beachten, damit Google den Kommentar bzw. den darin enthaltenen Backlink nicht negativ einstuft. So sollte der eigene Kommentar inhaltlich wirklich passend sein. Ein Beitrag kann auch darin bestehen, eine Frage zu stellen oder auf andere Kommentare zu reagieren. Dabei ist es ratsam, zwischen seinen Kommentaren etwas Zeit verstreichen zu lassen und nicht alles am gleichen Tag zu tun. Zudem sollten die Ankertexte des Links variieren und man sollte nicht lauter Links mit dem gleichen Namen verfassen. Möglich sind natürlich auch Links von Blogs, bei denen der Link zur Homepage ein Bild ist, dessen Ziel Ihr Webshop ist. Hier geht es darum, Backlinks von High-Quality-Domains, bzw. Domains, die entweder einen hohen PR oder sehr alt sind (oder beides) hinzu zu nehmen. Hierzu suchen Sie über Google nach Blogs, die DoFollow-Kommentare erlauben. Es macht aber auch Sinn, in Blogs zu posten, die nur NoFollow-Backlinks in den Kommentaren erlauben, denn auch das hilft dem eignen Linkmix.
  • YouTube-Videos
    Nicht nur Backlinks der Social-Media-Plattform Facebook sind wichtig, sondern auch solche über YouTube. Überlegen Sie, ob Sie nicht ein informatives Video erstellen können über Ihre wesentlichen Themen. Am Beispiel Holzspielzeug könnte es in Ihrem Video darum gehen, woran man kinderfreundliches Holzspielzeug erkennt bzw. was es beim Kauf von Holzspielzeug zu beachten gibt. Stellen Sie dieses Video auf Ihren neu eröffneten YouTube-Kanal und investieren noch einige Minuten in Keyword-Optimierung für dieses Video. Vergessen Sie nicht, das wichtigste Keyword auch im Titel Ihres Videos zu nennen sowie in den Tags und in der Videobeschreibung. Ergänzen Sie die URL zu Ihrem Shop unterhalb des Videos sowie im eigenen YouTube-Profil. Weitere YouTube-Videos zu ebenfalls passenden Themen zu Ihren Produkten können Sie dann im Zeitverlauf auf Ihrem YouTube-Kanal ergänzen.
  • Backlinks über Facebook, Twitter & Co.
    Social-Media wird immer wichtiger. Je nach Nische und Wettbewerb ist es jedoch manchmal noch nicht einmal notwendig, in den Social-Media-Kanälen aktiv zu sein. Hiermit sind Backlinks von Social-Media-Plattformen gemeint, sowie Likes und Shares für einzelne Artikel und natürlich auch Google +, bzw. +1 Nennungen. Ebenso zählen hierzu der Twitter-Account und eventuelle Verlinkungen darüber und Erwähnungen der Domain. Nicht unabsichtlich steht dieser Teil der Backlink-Pyramide fast ganz unten, weil er durchaus zeitintensiv sein kann und manchmal gar nicht notwendig ist. Eine Facebookseite haben heutzutage die meisten Unternehmen. Doch auch bei Pinterest, Instagram, Snapchat, Twitter und Co. gibt es einen ordentlichen Backlink als Belohnung für das Anlegen eines Accounts.
    Das Sahnehäubchen ist sicherlich, diese Accounts auch zu pflegen aber den reinen Backlink gibt es bereits für das Anlegen des Profils. Wenn Sie noch keinen Google myBusiness Account pflegen, wird es jetzt aber wirklich höchste Zeit. Auch dieser Backlink ist kostenlos und stammt aus einer sehr seriösen Quelle. Und wenn Sie grade dabei sind: Legen Sie sich auch einen Google+ Account zu. Zwar wird immer wieder gewitzelt, dass, wenn man etwas im Internet verstecken möchte, man es einfach in seinem Google+ Account postet, aber auch hier gilt: Der Backlink ist wertvoll.
  • Backlinks über Referenzen
    Jeder Shopbetreiber hat persönliche Kontakte in seiner Branche oder auch Lieferanten, von denen man ebenfalls einen Backlink erhalten kann. Hier könnte man sich selbst als Referenz oder auch als Testimonial anbieten und erhält für einen kleinen Textkommentar sowie ggf. ein Foto einen Backlink. Dazu lässt sich ganz einfach ein Mailing (inkl. zwei bis drei Sätze als Kommentar und ein oder zwei Bildern zur Auswahl sowie der gewünschten Link URL) vorbereiten, welches man an seine Geschäftskontakte und Lieferanten als Anfrage sendet. Immerhin ergibt sich darüber eine Win-Win-Situtation, denn der Partner erhält eine Referenz, die seine Reputation stärkt und im Gegenzug erhält man einen wertvollen Backlink.
  • Gastbeiträge verfassen
    Fast jeder Webshopbetreiber ist entweder selbst Experte in seinem Produktbereich, oder hat Kollegen, die im eigenen Sortiment über ein tiefes Fachwissen verfügen. Dieses Wissenskapital lässt sich in Form von Gastbeiträgen nutzen und für Backlinks einsetzen. In Frage kommen beispielsweise erfolgreiche Blogger, Magazine und Fachwebseiten zum jeweiligen Themenbereich. Es kenn sehr lohnenswert sein, dazu eine Anfrage zu stellen und proaktiv auf Websitebetreiber zuzugehen, für die man einen Gastbeitrag schreiben könnte. Ein Beitrag mit etwa 1.000 Wörtern ist verhältnismäßig schnell geschrieben und ermöglicht nicht nur den direkten Zugang zu einer spannenden Zielgruppe, sondern der dafür entstandene Backlink stammt aus dem passenden thematischen Umfeld.

Hilfreiche Software-Tools zur Bewertung von Backlinks

Zur  Bewertung des Backlinkprofils einer Webseite lassen sich auch Kennzahlen, wie z. B. die Domain Authority von Moz.com verwenden. Der MozRank bezeichnet eine Leistungskennziffer, die die Linkpopularität von Websites misst und in einer Zahl ausdrückt. Der MozRank wird durch das amerikanische Unternehmen Moz, Inc ermittelt. Er erfasst für jede Webseite im Netz die Anzahl an Backlinks und bewertet diese anhand ihrer Popularität. Die Ergebniswerte reichen von 0 bis maximal 9,99 als höchster Wert. Ein normaler Webshop dürfte bei einem Wert von ca. 3 liegen.

Eine weitere Möglichkeit ist es, das Backlink-Profil über die Seite Majestic.com kostenfrei analysieren zu lassen.

Die hier zu sehende Ergebnisseite (mit den Ergebnissen von Amazon.de) enthält einen Graphen, an deren Punkteanordnung sich ablesen lässt, ob das gezeigte Backlinkprofil eine natürliche Verteilung aufweist. Je gleichmäßiger die Punkte am Graphen angeordnet sind, desto natürlicher und besser ist theoretisch das Backlinkprofil. Es gibt zahlreiche Faktoren, die bestimmen, ob ein Backlinkprofil gut oder schlecht ist. Das Tool von Majestic ermittelt dazu die beiden Kennziffern „Trust Flow“ und „Citation Flow“. Diese beiden Angaben sollten über einem Wert von 10 liegen, was ein gutes Zeichen für eine hochwertige Webseite ist. Dabei ist wichtig, dass die beiden Werte nicht zu stark voneinander abweichen.

Fazit

Wer sich nachhaltig und ernsthaft mit dem Thema Linkaufbau beschäftigt, der sollte genau festlegen, welche Maßnahmen dazu gewünscht sind und welche nicht. Grundsätzlich sollte Linkaufbau eine strategische Entscheidung sein und kontinuierlich nach klaren Regeln bearbeitet werden. Es gibt dazu sicherlich viele Wege, jedoch führt keiner sofort ans Ziel, sodass klar sein sollte, dass ein  wirklich guter Linkaufbau nicht nur viel kleinteilige Arbeit ist sondern auch Zeit benötigt. Immerhin Zeit, die sich durch ein besseres Google Ranking belohnt wird.

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Einwilligung in E-Mail-Werbung, Mehrwertsteuer bei Auslandslieferungen, Vorschriften bei nicht vorrätigen Artikeln

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Jura-News der IT-Recht Kanzlei in München

Alles neu macht der Mai? Ja – leider auch die Rechtslage im E-Commerce. Wir haben uns deshalb in diesem Monat wieder mit einigen wichtigen Themen beschäftigt, wichtige Fragen aufgeworfen und natürlich auch gleich die passenden Antworten gefunden.

Einwilligung in E-Mail-Werbung: Kann ich einfach eine generelle Einwilligung des Kunden einholen?

Nein, leider nicht. Mit Urteil vom 15.03.2017 (Az. VI ZR 721/15) ist der BGH erneut auf die Voraussetzungen eingegangen, die an eine wirksame Einwilligung zu stellen sind. Grundsätzlich gilt, dass E-Mails mit werblichem Inhalt (dazu gehören auch Newsletter) nur mit Einwilligung des jeweiligen Empfängers verschickt werden dürfen. Nach neuester Rechtsprechung des BGH hält dieser es für zwingend erforderlich, dass dem potenziellen Empfänger der E-Mails klar ist, welche Produkte oder Dienstleistungen welcher Unternehmer von der Einwilligung konkret erfasst sind. Um Einwilligungserklärungen rechtssicher zu gestalten, muss neuerdings also eine abschließende Auflistung der Produkte, für die zukünftig per E-Mail geworben werden soll, vorliegen. Eine „Generaleinwilligung“ ist also unwirksam. Wichtig: Grundsätzlich gilt die Rechtsprechung des BGH nicht nur für neu abzugebende Einwilligungserklärungen; auch bereits abgegebene oder derzeit verwendete Erklärungen sind an den Maßstäben der neuen Rechtsprechung zu messen. Weitere Informationen können Sie unserem aktuellen Beitrag zum Thema entnehmen.

Muss ich bei Lieferungen in das Ausland die Mehrwertsteuer in den anderen Staat abführen?

Unter Umständen: Ja! Liefern Webshops ihre Waren an Private in anderen EU-Mitgliedsstaaten, müssen sie die dabei anfallende Mehrwertsteuer bei Überschreitung bestimmter Umsatzschwellen an denjenigen Staat abführen, in den die Waren geliefert werden. Einschlägig ist dann auch der dort geltende Mehrwertsteuersatz. Dadurch bleibt dem Händler unter Umständen nicht nur weniger Netto von demselben Brutto, sondern es kann auch zu Problemen bei der Preisauszeichnung gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) kommen. Letztlich bleiben den Händlern nur zwei Möglichkeiten: entweder sie bestimmen ihre EU-einheitlichen Brutto-Endpreise so, dass sie die Margenverluste aus EU-Staaten mit einem hohen Mehrwertsteuersatz durch entsprechende Gewinne aus den anderen wettmachen können, oder sie richten unterschiedliche Ländershops ein, in denen die diversen Mehrwertsteuersätze berücksichtigt sind. Eine ausführliche Darstellung der Rechtslage finden Sie in unserem Beitrag zu diesem Thema.

Das Recht auf Vergessen: Wie kann ich Daten aus Suchmaschinen entfernen?

Das ist leider nicht unbedingt einfach. Wenn man etwa nach Abgabe einer Unterlassungserklärung oder einer einstweiligen Verfügung dazu gezwungen wird, Aussagen, Bilder oder Markenzeichen aus dem Internet zu entfernen, steht man vor dem Problem, dass solche Inhalte auf der eigenen Website noch leicht entfernt werden können – aus dem Internet sind sie, dank der Suchmaschinen, noch lang nicht verschwunden. Was tun? Bereits vor drei Jahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf diese Problematik reagiert und entschieden (Az. C-131/12), dass Suchmaschinenbetreiber wie Google dazu verpflichtet sind, Löschungsanträge von Privatpersonen anzunehmen, zu überprüfen und gegebenenfalls die betroffenen Links zu löschen. Neuerdings stellen nun auch einige Suchmaschinenbetreiber Online-Formulare für solche Löschanträge zur Verfügung. In unserem aktuellen Beitrag finden Sie Tipps und Tricks und entsprechende Links für Google, Bing und Yahoo.

Muss ich Artikel, die in meinem Shop gerade nicht vorrätig sind, aus meinem Angebot entfernen?

Nein, allerdings müssen Sie dann deutlich auf diesen Umstand hinweisen. Für Händler ist es in der Regel zeit- und kostenaufwändig, vorübergehend nicht verfügbare Produkte aus dem Shop zu entfernen. Zudem spielt es ihnen in die Karten, dass die (nicht verfügbaren) Produkte im Shop durch ihre Platzierung in den Suchmaschinen weiter potenzielle Neukunden anlocken. Werbung mit nicht-vorrätiger Ware ist zwar zulässig, muss jedoch mit einem transparenten Hinweis versehen werden, dass die Ware zurzeit nicht vorrätig ist. Händler, die auf Nummer sicher gehen und ihren Shop kundenfreundlich gestalten möchten, sollten die Angebotsseite mit dem aufklärenden Hinweis versehen, dass der jeweilige Artikel zurzeit nicht lieferbar ist, und den Kauf-Button ausblenden – ohne einen entsprechenden Hinweis handelt der Unternehmer wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden. Eine ausführliche Darstellung der Lage finden Sie in unserem Beitrag.

Der Beitrag Einwilligung in E-Mail-Werbung, Mehrwertsteuer bei Auslandslieferungen, Vorschriften bei nicht vorrätigen Artikeln wurde zuerst veröffentlicht unter Der Afterbuy Blog.

Afterbuy Galleries ab dem 7. Juni 2017 eBay konform nutzbar

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Ab Mittwoch dem 07.06.2017 verbietet eBay aktive Inhalte in den Artikelbeschreibungen. Von dieser Umstellung sind auch die Afterbuy Cross-Selling Galleries betroffen, die bislang auf Flash basierten.

Rechtzeitig wurden die Galleries von Afterbuy technisch angepasst, so dass diese jetzt eBay-konform genutzt werden können.

Was müssen Sie tun?

  1. Alle Artikel, die ab dem Mittag des 07.06.2017 gelistet werden, werden in der neuen Technik in Ihrer Gallery gelistet. Es ist also kein Eingriff Ihrerseits nötig. 
  2. Bereits laufende Artikel müssen Sie nun einmalig mit eBay synchronisieren, da die Afterbuy-Gallery ein Bestandteil der Beschreibung ist. Gehen Sie hierzu in den eBay-Lister und klicken dort unter dem „Suchen“-Button auf den Link „History/Einstellkosten“. Auf der folgenden Seite klicken Sie einmal auf „Suchen“, haken wahllos einen Artikel an, wählen im Dropdown über dem Artikel „Mit eBay synchronisieren“ und klicken auf „Ausführen“. Auf der nächsten Seite achten Sie bitte darauf, dass im oberen Bereich der Haken bei „Alle momentan laufenden Artikel synchronisieren“ gesetzt ist. Weiter unten setzen Sie den Haken bei „Beschreibung“. Am Ende der Seite setzen Sie jetzt noch den Haken bei „Als asynchronen Auftrag anlegen“ und klicken auf „Änderung jetzt durchführen“.
    WICHTIG! Alle laufenden Artikel werden nun mit den Inhalten der Beschreibung im aktuellen eBay-Lister-Eintrag überschrieben. Haben Sie dabei Änderungen an der Beschreibung vorgenommen, die nicht auf eBay erscheinen dürfen, darf dieser Artikel auch nicht synchronisiert werden.

Wie bleiben die Galleries aktuell?

Abhängig von der von Ihnen gebuchten Gallery wird der Inhalt alle 8 bis 48 Stunden aktualisiert.

WICHTIG! Auch bei der Synchronisation wir die gesamte Beschreibung mit dem Inhalt aus dem eBay-Lister-Eintrag synchronisiert.

Wir wünschen Ihnen gute Geschäfte!

Der Beitrag Afterbuy Galleries ab dem 7. Juni 2017 eBay konform nutzbar wurde zuerst veröffentlicht unter Der Afterbuy Blog.


Nutzen Sie das Cross-Selling Potenzial der Afterbuy Galleries

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Cross-Selling intelligent zur Verkaufsförderung nutzen

Cross-Selling bietet als Verkaufsförderungsmaßnahme on- und offline großes Verkaufspotenzial, um neue Umsätze durch vorhandene Kundenbeziehungen zu generieren. Von diesem Potenzial können Afterbuy Kunden jetzt noch stärker über neue – den eBay-Guidelines entsprechende – Galleries profitieren.

Zahlreiche Vorteile durch Cross-Selling

Die Verkaufsstrategie, die auch als Querverkauf bezeichnet wird, sieht vor, Kunden ähnliche Produkte und Dienstleistungen zusätzlich zum bereits ausgewählten anzubieten. So sind Bestandskunden einfacher erneut zum Kauf zu bewegen als Neukunden zu werben. Die Vorteile dieses Marketingtools sind vielfältig. Es lassen sich auf diese Weise neue Produkte besser bewerben und Restbestände abverkaufen. Weitere Benefits bestehen in der Einsparung von Akquisitionskosten, dem Aufbau von langfristigen Kundenbeziehungen und der Verbesserung der Weiterempfehlungsrate. Damit einher geht die Steigerung des Bekanntheitsgrades des Anbieters, sowie das Einsparen von Werbekosten. Alle  genannten Punkte münden idealerweise in der Umsatzsteigerung und der Erhöhung des Gewinns, ganz im Sinne einer erfolgreichen Unternehmensführung.

Strategien für den Onlinehandel

Um das Potenzial von Cross-Selling im Onlinehandel abzuschöpfen, bieten sich verschiedene Strategien an. So können kleine Hinweise neben Cross-Selling-Produkten für zusätzliche Kaufanreize sorgen. Dazu zählen Angaben, ob der Bestellwert ausreichend für eine kostenlose Lieferung ist oder ob Rabattaktionen angeboten werden. Diese Strategie kann mit Preisbündelungen konform sein oder aber auch einzeln angewandt werden.

In der Kommunikation ist es empfehlenswert, die Kundschaft direkt und persönlich anzusprechen, um die Wahrscheinlichkeit einer Conversion am Ende des Kaufprozesses zu erhöhen. Eine direkte Ansprache der Marken an die Kunden werden einer Studie der Aberdeen Group zufolge von 75 % der Befragten als positiv und somit verkaufsfördernd empfunden*.

Neben der gängigen Darstellung alternativer Produkte auf der Hauptseite eines Produktes lassen sich Cross-Sells bei der Onlinebestellung auch geschickt vor dem Checkout einbauen, um speziell die Rate der Impulskäufe zu optimieren. Informationsintensive Produkte und Dienstleistungen sollten weiter vorne im Kaufprozess beworben werden.

Die gängigste optische Darstellung von Cross-Sells erfolgt über die Implementierung von Galleries meist unterhalb des eigentlich angeklickten Produktes. Diese bestehen aus einer Reihe von nebeneinander dargestellten Vorschaubildern ähnlicher Produkte und Produktnamen oder ergänzenden Beschreibungen. Das große Potenzial bieten auch die Afterbuy Cross-Selling-Galleries.

Drei Gallery-Varianten zur Auswahl

Afterbuy bietet Ihnen drei Varianten der Gallery an. Je nach Budget und Zielsetzung des Kunden eignet sich die kostenlose Afterbuy Mini-Gallery und die kostenpflichtigen Varianten Profi- oder Profi-Gallery Plus. Sofern sich ein Käufer bereits in einem Ihrer Angebote bei eBay befindet, werden ihm so weitere interessante oder im besten Fall ergänzende Produkte angezeigt.

Afterbuy Mini-Gallery

Die kostenfreie Variante steht automatisch jedem Kunden zur Verfügung. Sie befindet sich in dem eBay-Lister im Bereich „Cross-Selling Gallery Einstellungen“. Eine manuelle Aktivierung ist nicht notwendig. Das vorgegebene Standard-Layout kann weder bearbeitet noch frei platziert werden. Zusatzoptionen stehen Ihnen bei der einfachsten Variante nicht zur Verfügung. Nachfolgend finden Sie eine Darstellung der Afterbuy Mini-Gallery.

Afterbuy Profi-Gallery

Die Profi-Gallery eröffnet Ihnen als Nutzer die Darstellungsart und die Anzahl der anzuzeigenden Produkte nach individuellen Wünschen des Kunden festzulegen. Besonders hervorzuheben ist die Option die Höhe und Breite der Cross-Selling Gallery über den Reiter „Höhe und Breite“ zu steuern. Diese aktivieren sie in den Einstellungen unter „eBay Einstellungen“. Wollen Sie die Afterbuy Profi-Gallery in Ihrem Angebot bei eBay implementieren, wählen Sie dazu im eBay-Lister die „Profi-Gallery“ im DropDown-Menü der Rubrik „Cross-Selling Gallery Einstellungen“ aus. Eine automatische Einblendung beim Listing des Produktes unterhalb der Beschreibung im eBay Angebot ist nun gewährleistet.

Afterbuy Profi-Gallery Plus

Die meisten Möglichkeiten bietet Ihnen die Afterbuy Profi-Gallery Plus. Neben den Zusatzoptionen der Profi-Gallery verfügt sie außerdem über verschiedene Darstellungsmodi und bietet Einfluss auf Hintergrund-, Rahmen- und Schriftfarbe.

Die Profi-Gallery-Plus ist in der Grund-Darstellung identisch mit der Afterbuy Profi-Gallery, bietet jedoch zusätzlich obige Änderungsoptionen an.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Verwendung der Afterbuy Galleries und weiterhin erfolgreiche Geschäfte!

*https://twitter.com/aberdeengroup/status/592482290820874240

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Wettbewerbsvorteile asiatischer Händler durch Steuerhinterziehung

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Bei unseren Kollegen von VIA-eBay haben wir einen interessanten Beitrag zum Thema Steuerbetrug asiatischer Onlinehändler gefunden, den wir Ihnen gerne vorstellen möchten:

Nicht nur auf den großen Marktplätzen haben europäische Onlinehänder damit zu kämpfen, dass asiatische Händler aus China und Asien ihre Waren deutlich billiger anbieten können. Immer mehr lokale Anbieter machen ihrem Ärger immer lautstärker Luft darüber, dass die Mitanbieter aus Asien ihre Waren unter anderem dadurch so preiswert anbieten können, dass sie Steuern hinterziehen. Ein solcher umfairer Kosten- und Wettbewerbsvorteil verärgert hiesige Anbieter und verursacht einen enormen Steuerschaden in Deutschland.

Wie groß ist der Anteil der asiatischen Händler?

Ob Bekleidung oder Accessoires, das Segment „Haus und Garten“ oder auch „Elektronik“ – auf den Marktplätzen befinden sich immer mehr Angebote aus Asien und China. Für eine schnelle Lieferung lagern die asiatischen Händler ihre Waren bei Amazon oder bei Fulfillmentdienstleistern von eBay ein, die häufig zusätzlich zum Versand auch noch die Rechnungsstellung übernehmen.

Wie der Betreiber der Händlerplattform Wortfilter Mark Steier ermittelte, gibt es bei eBay rund 5.500 Händler aus Asien und fast gleich so viele (5.100 Händler) bei Amazon, die in Deutschland einlagern und auf den Online-Marktplätzen verkaufen. Steier schätzt, dass mehr als 90 Prozent dieser Onlineverkäufer keine Umsatzsteuer abführt. Nach seinen Hochrechnungen, die er als konservative Schätzung bezeichnet, liegt der Steuerschaden bei mindestens 800 Millionen Euro pro Jahr. Da die Warenwerte am Lager sowie die Umsätze der letzten Tage auf Amazon und eBay leicht auslesbar sind, lässt sich der Schaden hochrechnen. Anzeichen für Steuersünder aus Asien ist die fehlende Umsatzsteuer-Kennnummer im Impressum der Shop- und Produktseiten.

Deutsche Steuerbehörden machtlos?

Wie die Internet World berichtet, ist für die Besteuerung von chinesischen und asiatischen Händlern das Finanzamt Berlin-Neukölln zuständig. Dort seien jedoch nur 375 d.h. 3,75 Prozent der von Mark Steier gezählten über 10.000 eBay bzw. Amazon Händler registriert. Nach Angaben der Behörde sollen davon etwa 80 Prozent ihre Umsatzsteuererklärungen abgeben, was 300 Händlern entspräche, einem Anteil von 3 Prozent der von Wortfilter ermittelten Verkäufer allein auf den beiden großen Marktplätzen.

Die Behörde verweist darauf, dass „derzeit keine praktikable Rechtshilfe in Steuerstrafsachen mit der Volksrepublik China und Honkong existiert“. Amtshilfe aus China bei Steuerstrafsachen zu fordern, fällt auch deshalb in Deutschland schwer, weil China einige Wirtschaftsdelikte mit der Todesstrafe ahndet.

Auch das ARD Politik Magazin „Kontraste“ sendete im Februar 2017 einen TV-Beitrag über diesen Umsatzsteuerbetrug durch asiatische Online-Händler über die Plattformen von eBay und Amazon. In der Sendung beklagt sich der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler deutlich über die fehlenden Ressourcen deutscher Finanzämter, um die Steuerhinterziehung im Onlinehandel zu bekämpfen: „Nach meiner festen Überzeugung laufen die 600 deutschen Finanzämter dieser gesamten Online-Entwicklung vermutlich um Jahre hinterher.“

Warum die Politik hier keine andere Lösung herbeiführt, bleibt unklar. Denn jedes Jahr entgeht dem deutschen Staat ein hoher dreistelliger Millionenbetrag an Steuereinnahmen. Zudem werden hier ansässige Onlinehändler stark benachteilig und erleiden Umsatzausfälle, die sich auch in einer geringeren Steuerbelastung niederschlägt. Dass eine Lösung ganz einfach sein könnte, zeigt ein Blick nach Großbritannien, wo beispielsweise der Marktplatz Amazon selbst als Handelsplattform für Steuerausfälle seiner Händler haftet.

 

Quellen:

 

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Facebook-Werbung nutzen – so geht es

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Bei unseren Kollegen von VIA-eBay haben wir diesen interessanten Artikel zum Thema Facebook-Werbung für Onlinehändler entdeckt, welchen wir Ihnen nicht vorenthalten möchten:

Rund 28 Millionen Deutsche nutzen Facebook aktiv*. Dabei bedeutet „aktiv“, dass sich ein Nutzer bei Facebook mindestens einmal in den letzten Tagen angemeldet hat. Hochgerechnet auf die Einwohnerzahlen des statistischen Bundesamts* entspricht einem Anteil von über 40 % der Deutschen im Alter ab 18 Jahren.

Nach Unternehmensangaben* nutzen drei von vier Facebooknutzer das Netzwerk jeden Tag und über 85 % (24 Millionen Deutsche) mobil, davon sind 19 Millionen jeden Tag mobil auf Facebook aktiv (das sind knapp 80 % der mobilen Facebooknutzer).

Vor allem für Zielkunden in der Alterskategorie 18 bis 55 Jahre ist Facebook ein spannender Kommunikationskanal. Wie viele Millionen Deutsche in welcher Alterskategorie Facebook nutzen, können Sie der folgenden Grafik entnehmen**.

Facebook Werbeanzeigen vs. Beiträge bewerben

Um auf dieser beliebten Social Media-Plattform auf sich aufmerksam zu machen, können Facebook-Werbeanzeigen sehr hilfreich sein. Darüber lassen sich auch mit einem sehr kleinen Budget Anzeigen schalten. Für viele Onlinehändler kann dies eine spannende Möglichkeit sein, auf die eigenen Angebote aufmerksam zu machen.

Über den sogenannten Facebook-„Anzeigen Manager“ lassen sich für Unternehmensprofile Werbeeinblendungen in Facebook schalten. Hier bieten sich vielfältige Targeting-Möglichkeiten zu der Zielgruppe an, die man mit seiner Werbung adressieren möchte. So lassen sich hier bestimmte Länder und Sprachen einstellen, was auch für die meisten Fälle dringend ratsam ist, um Streuverluste zu vermeiden und keine unnötige Kosten für Werbeanzeigen zu bezahlen, die in Länder ausgeliefert werden, die nicht zur verwendeten Sprache passen.

In dem Punkt „Werbung bei Facebook“ schalten geht es nicht darum, einen eigenen Beitrag zu bewerben und hervorzuheben (über „Beitrag bewerben“), was auch möglich ist, sondern über den Facebook-„Anzeigen Manager“ eine dedizierte Werbeanzeige zu schalten. Der Nachteil einen Beitrag zu bewerben liegt dabei in der eingeschränkten Möglichkeit dafür genaue Aussteuerungskriterien festlegen zu können.

Schritt für Schritt Anleitung für Ihre Facebook-Werbung

Grundsätzlich macht es Sinn, an Facebook-Anzeigen mit einigen Tests heranzugehen und zu schauen, welche Einstellungen für die eigenen Produkte und die eigene Zielgruppe Sinn machen und welche wenig Klicks bzw. wenig Umsätze für einen bringen. Dazu haben wir Ihnen hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zusammengestellt:

  1. Sie benötigen eine Unternehmensseite bei Facebook. Dazu sollten Sie ein Profil- und Headerbild hochladen. Durch einen frei wählbaren „Call-to-action“ geben Sie Ihren Besuchern eine Aktion an die Hand, die diese ausführen sollen (z.B.: Ihren Onlineshop besuchen oder die Site „liken“ etc.). Hier finden Sie weitere Informationen zur Einrichtung einer Facebook Unternehmensseite.
  2. Veröffentlichen Sie Beiträge, Fotos und ggf. Videos und beginnen Sie, Ihre Unternehmensseite lebendig und attraktiv für Besucher zu gestalten.
  3. Nutzen Sie den Facebook Messenger, um mit Ihren Kunden oder potenziellen Kunden aktiv in Kontakt zu treten.
  4. Werbeanzeige erstellen: Nach Ihrem Facebook Login sehen Sie oben rechts neben dem Namen und dem Profilbild einen kleinen Pfeil, über den sich ein Untermenü mit der Rubrik „Werbeanzeige erstellen“ öffnen lässt. Darüber starten Sie den „Werbeanzeigen Manager“. Hier gilt es zunächst, das Ziel seiner geplanten Werbeanzeige zu definieren. Hierüber lassen sich die eigenen Werbeformate auf verschiedene Zielsetzungen (wie Reichweite, Lead-Generierung oder Conversions, was für Onlinehändler die wahrscheinlich passendste Wahl darstellt) festlegen. Sofern auch das Facebook-Pixel (siehe unter 5. ) auf den eigenen Shop Checkout-Seiten integriert wurde, zeigt Facebook die eigene Werbeanzeige dann automatisch denjenigen Personen, bei denen eine Conversion am wahrscheinlichsten ist.
  5. Für Facebook Ads lassen sich verschiedene Zielgruppen auswählen. Diese lassen sich an Personen ausspielen, die bereits Interesse an Ihren Produkten oder Ihrem Unternehmen bei Facebook hatten. Es lassen sich in diese Gruppe (bei Faceboo

    k „Custom Audiences“ genannt) aber auch Kundendaten (wie z.B. Newsletter-Empfänger, Shop-Kunden etc.) hereinladen (siehe Abbildung). Dann überprüft Facebook, ob diese E-Mail-Adressen einem Facebook-Konto zugeordnet werden können und wenn ja, werden diesen Nutzern die eigenen Anzeigen dann gezeigt. Da jedoch im deutschen Datenschutz- und Wettbewerbsrecht strenge Vorgaben gelten, ist diese Art der Ausrichtung relativ unmöglich. Man müsste dazu bereits beim Einsammeln der E-Mail-Adressen darauf hingewiesen haben, dass diese auch für Werbeanzeigen verwendet werden).
    Eine weitere Möglichkeit ist die Adressierung von neuen Personen über Facebook. Hier macht es eventuell Sinn, Personen mit einem ähnlichen Profil anzusprechen und auf die eigenen Produkte aufmerksam zu machen. Versuchen Sie dabei zwischen Ihrem Produkt und der Zielgruppenauswahl ein gute und passende Menge zu definieren (bei Facebook „Lookalike Audiences“ genannt). Darüber lassen sich neue Personen erreichen, die der für sich wichtigen Zielgruppen ähneln. Sie können eine Lookalike Audience erstellen basierend auf Personen, denen die eigene Seite gefällt. Eine dritte Möglichkeit ist die „gespeicherte Zielgruppe“. Darüber lassen sich häufig verwendete Zielgruppenoptionen (mit ihren demographisch oder geographischen Merkmalen, ihren Profilangaben, Interessen oder Verhaltensmustern) zur einfachen Wiederverwendung für zukünftige Werbeanzeigen nutzen. Dazu gehen Sie auf „Zielgruppenstatistiken“ und nehmen die Einstellungen entsprechend Ihren Plänen vor. Anschließend können Sie oben auf den Button „Speichern“ klicken und diese Einstellungen sichern. Optional können Sie auch unter „Elemente“ -> „Zielgruppen“ – >„Gespeicherte Zielgruppe“ ihre individuelle Zielgruppen anlegen. Für jeden Ihrer Auswahlschritte erhalten Sie oben rechts bereits angezeigt, wie groß Ihre Zielgruppe bei Ihren Einstellungen ausfällt.

    Neben allerlei demographischen Auswahlkriterien stehen (über die „erweiterten Einstellungsmöglichkeiten“) noch Filter nach Interessen, die die ausgewählte Zielgruppe haben soll, zur Verfügung. Hier sollte man sehr gewissenhaft vorgehen, und austesten, was am besten funktioniert. Je besser das Targeting hier zum eigenen Angebot passt, desto besser fallen die Anzeigenergebnisse aus.

  6. Gestalten Sie passende Werbeformate: Innerhalb des Facebook-Werbeanzeigenmanagers gibt es den „Creative Hub“. Hier finden sich verschiedene Formate zur Auswahl, von interaktiven bis statischen Bildformaten über Video-Werbung. Über den grünen Button „Mock-up erstellen“ gelangt man für alle Formate in einen übersichtlich aufgebauten Bereich, in dem sich denn die eigenen Anzeigen erstellen lassen. Es ist ratsam, sich dabei an die empfohlenen Bildseitenverhältnisse (1,91:1) zu halten. Probieren Sie hier einfach einmal verschiedene Gestaltungsvarianten aus und testen dann, welche am besten funktionieren.
  7. Budget festlegen: Als letzten Schritt vor dem Start der eigenen Facebook-Werbung sollten Sie einen finanziellen Rahmen planen. Dabei können Sie auswählen, ob Ihre Budgetvorgaben pro Tag definiert werden sollen oder für eine gesamte Kampagnenlaufzeit. Für Ihre Werbung lässt sich dazu eine Kampagne anlegen, zu der Sie ein Start- und Enddatum hinterlegen können. Je nach Budgeteinstellungen wird auf der rechten Seite dann auch gleich angezeigt, wie groß die mögliche Reichweite dazu ist, bezogen auf das gewählte Budget.
    Es lassen sich weitere Einstellungen zum Budget vornehmen, z.B. wie ob die Optimierung der Anzeige nach bestimmten Aspekten vorgenommen werden soll. Da die Facebook-Werbung auch auf einem Auktionsverfahren beruht, muss ein maximaler Klickpreis definiert werden. Dies kann man selbst vornehmen oder die Optimierung des Klickpreises auch Facebook übertragen, denn durch das maximale Tagesbudget ist das Risiko ja bereits einschänkbar. Die Abrechnung wird bei Facebook Ads entweder pro Klick oder pro View vorgenommen, egal, was im vorherigen Schritt voreingestellt wurde. Je nach gewählter Abrechnungsart werden dann alle erfolgreichen Klicks berechnet (als CPC Kosten, d.h. Cost per Click) oder die einzelnen Views der eigenen Werbeanzeige.
  8. Verfolgen Sie kontinuierlich über die Funktion „Seitenstatistiken“, mit welchen Beiträgen Personen interagieren bzw. auch auf welche Themen wenig oder keine Reaktionen erfolgen. Diese Informationen sind wertvolle Hinweise darauf, welche Inhalte und Themen sich gut für die eigene Facebookseite aber auch für Werbeanzeigen gut eignen. Über diese Auswertung erhalten Sie zudem detaillierte Informationen über die eigene Zielgruppe, wie z.B. deren Alter, Geschlecht oder Standort. Diese wertvollen Informationen sollten für die eigenen Werbeanzeigen genutzt werden (sowohl für die Aussteuerung der Zielprofile, als auch hinsichtlich der Produktgruppen und Themen der eigenen Postings). Nach Start der eigenen Werbung lassen sich zudem auf Facebook alle wichtigen Kennzahlen wie Durchklickrate, Gesamtzahl der Webseitenklicks und Kosten pro Webseitenklick überwachen.
  9. Wirkungskontrolle mit dem „Facebook Pixel“: Für die Messung der über Facebook erzielten Kaufabschlüsse ist es dazu vorab nötig, den Facebook-Pixel in den eigenen Shop zu integrieren. Über eine solche Conversion-Messung lassen sich dann geräteübergreifend (Mobiltelefone, Tablets und Desktop-Computer) nachverfolgen, welche Handlungen Personen ausführen, nachdem sie die eigenen Facebook-Werbeanzeigen gesehen haben. Dazu wird ein Facebook-Pixel erstellt und den eigenen Webshopseiten hinzugefügt, auf denen die Conversions durchgeführt werden (z. B. die Kaufbestätigungsseite). Um ein Facebook-Pixel zu erstellen, gehen Sie in den Werbeanzeigenmanager  zum „Ads Create Tool“ und zum „Power Editor“. Unter dem Menüpunkt „Funktionen“ klicken Sie auf „Pixel erstellen“ und dann auf „Pixel-Code anzeigen“. Anschließend muss dieser Pixel nur noch auf die Kaufbestätigungsseite im Onlineshop zwischen <head> </head> im Code der Webseite eingefügt werden.

* Quelle: Allthefacebook.de, 2016

**Quelle: Statistisches Bundesamt 2017, Statista

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Google Remarketing, Amazon-Katalogseiten, Kundendaten und Bärentöter – Jura-News IT-Recht Kanzlei im Juni 2017

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Urlaubsbedingt etwas verspätet – die Jura-News für den Juni 2017: Fragen und Antworten zu Google Remarketing, Amazon und Kundendatenschutz. Und wir werfen wieder einen Blick auf aktuelle Abmahnungen.

Was muss ich beachten, wenn ich die neue geräteübergreifende Funktion von Google Remarketing nutzen will?

Die „Remarketing“-Funktion zwingt Händler zur Anpassung der Datenschutzerklärung! Google Remarketing erfreut sich im Online-Handel zunehmender Beliebtheit, weil sie personalisierte Werbung für Endkunden ermöglicht. Mittels bestimmt platzierter Cookies kann Nutzern auf Grundlage ihres Surfverhaltens auf beliebigen Webseiten Werbung für Produkte angezeigt werden, die sie in der Vergangenheit aufgerufen haben. Zum 15.05.2017 hat Google diese Funktion um die sogenannte „Cross-Device“-Komponente ausgebaut, die in Kollaboration mit Google Adwords und Google Doubleclick die personalisierte Anzeigenwerbung auch endgeräteübergreifend verfügbar macht. Händler, die die „Remarketing“-Funktion nutzen, müssen ihre Datenschutzerklärung nun dahingehend anpassen. Wir raten jedoch dringend davon ab, die Neuformulierung des Datenschutzhinweises selbst vorzunehmen, da dies mit weitreichenden Haftungsrisiken verbunden ist. Weitere Informationen erhalten Sie im aktuellen Beitrag.

Was muss ich bei der Neuanlage von Amazon-Katalogseiten beachten?

Wichtig: Es darf noch keine Seite für das Produkt existieren. Die Möglichkeit, sich an bestehende Angebote auf Amazon „anzuhängen“, bereitet zahlreichen Händlern Kopfzerbrechen – doch auch das „Nicht-Anhängen“ kann zu einer rechtlichen Stolperfalle werden. Das OLG Hamm hat nun entschieden, dass die Neuanlage einer Katalogseite für ein bereits vorhandenes Produkt irreführend und damit wettbewerbswidrig ist. Begründung: Die Nutzer von Amazon gehen davon aus, dass alle identischen Produkte über eine einzige Artikelseite aufzufinden sind. Händlern ist daher dringend davon abzuraten, eine neue Katalogseite für ein bereits angebotenes Produkt anzulegen; wollen sich Händler an bereits bestehende Angebote anhängen, sollten sie wiederum kontrollieren, ob es zu dem Produkt eventuell mehrere Artikeldetailseiten gibt – existieren bereits Katalogseiten, sollten sich Händler an die älteste Katalogseite anhängen. Klingt kompliziert, ist es leider auch. Mehr Infos zum Thema erhalten Sie hier.

Das Recht auf Vergessen: Muss ich Kundendaten auf Anforderung immer löschen?

Nein. Grundsätzlich können Kunden nach dem Datenschutzrecht die Löschung Ihrer beim Händler gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Allerdings besteht kein unbeschränkter Löschungsanspruch: Von Gesetzes wegen sind Händler dazu verpflichtet, bestimmte Daten sechs bzw. zehn Jahre lang aufzubewahren. Konsequenterweise schränkt das Datenschutzrecht den Löschungsanspruch der Betroffenen dementsprechend ein. Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie in unserem aktuellen Beitrag.

Aktuell auf dem Abmahnradar: TÜV-Freigabe, Warnhinweise Schnullerkette, Bilderklau, Garantiewerbung, Marke „Bärentöter“

Was haben ein Bärentöter, Schnullerketten und der TÜV gemeinsam? Richtig, alle Begriffe waren Gegenstand von Abmahnungen der letzten Woche. Es ging um die Marke Bärentöter und den fehlenden Warnhinweis bei Schnullerketten. Und natürlich um den OS-Link und die TÜV-Freigabe-Werbung. Wir wollen stetig über den Abmahnmarkt informieren und so erreichen, dass der ein oder andere Händler vielleicht Fehler und Abmahnungen vermeiden kann. Einen guten Überblick über die Abmahnungen der letzten Zeit mit weiteren Verlinkungen zu einschlägigen Beiträgen finden Sie hier.

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Anbindung an real,- jetzt mit automatischem Preis- und Mengenabgleich

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Feature Releases & Verbesserungen

Händler, die über den Marktplatz real,- handeln dürfen sich jetzt über eine Weiterentwicklung der Anbindung freuen! Ab sofort steht für alle Händler, die die 30-Minuten API zu real,- gebucht haben, ein automatischer Preis- und Mengenabgleich in Afterbuy zur Verfügung.

Ihr Vorteil: Ohne manuelle Arbeitsschritte werden darüber Preisänderungen oder auch Mengenänderungen zwischen Afterbuy und real,- abgeglichen.

So funktioniert es

Wenn Sie für real,- den neuen automatischen Preis-/Mengenabgleich nutzen möchten, sollten Sie vom Standard-API Intervall von 24 Stunden auf das 30 Minuten Intervall wechseln. Dazu klicken Sie auf den in Ihren Einstellungen befindlichen Link (siehe Screenshot) „API Intervall anpassen“ und können nun gleichzeitig den automatischen Preis- und Mengenabgleich mit real,- nutzen. Diese Funktion befindet sich aktuell noch in der Beta-Version und wird in der Zeile unterhalb des API Intervalls angezeigt (siehe Abbildung unten).

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Sofort-Kaufen-Button in eBay-Artikelbeschreibung jetzt mit Afterbuy möglich

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Feature Releases & Verbesserungen

Ab sofort können Sie Ihren eBay Kunden den Einkauf bei Ihnen noch leichter gestalten! Afterbuy bietet dazu ab jetzt eine Möglichkeit, einen Sofort-Kaufen-Button in Ihrer eBay-Artikelbeschreibung zu integrieren.

Wie sollten Sie dazu vorgehen?

Rufen Sie die entsprechenden eBay Kopf-/Fußvorlagen oder auch die Listerbeschreibung der Artikelbeschreibungen in Afterbuy auf. Hier können Sie über zwei neue Variablen <-eBayArtikelnummer-> und <-SofortKaufenButton-> eine vollständige, dynamische URL in die Artikelbeschreibung einfügen, die zur Sofort-Kaufen Seite von eBay für den entsprechenden Artikel führt. Ein Beispiel für einen HTML Befehl könnte wie folgt aussehen:

<a href=“<-SofortKaufenButton->“ target=“_blank“><img src=“https://www.meinedomain.de/meintollerbutton.jpg“></a>

Über diese Vorgehensweise vereinfachen und verkürzen Sie den Einkauf für Interessenten bei eBay über einen kleinen „Shortcut“.

Wann können Sie diese Funktion nutzen?

Beachten Sie, dass diese beiden Variablen ausschließlich bei Synchronisation eines laufenden Artikels korrekt an eBay übertragen werden, da die eBay Artikelnummer erst nach einem erfolgreichen Listing oder Relist in Ihrem Afterbuy Account zur Verfügung steht.

 

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eBay SEO Toolbox jetzt mit Erweiterungen in offener Beta-Version

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Die erst im Mai 2017 als geschlossene Beta-Testversion gestartete neue eBay SEO ToolBox von Afterbuy konnte bereits nach kurzer Zeit eine überaus große Nachfrage verzeichnen. Bis dato gab es für eBay – im Gegensatz zu anderen großen Marktplätzen – kaum Werkzeuge, die Händler für Ihre Geschäfte nutzen konnten. Dementsprechend begeistert äußerte sich auch der Experte Mark Steier auf Wortfilter.de über das Angebot von Afterbuy.

Zahlreiche Afterbuy-Kunden konnten das Tool in den letzten Wochen testen und sich davon überzeugen, wie hilfreich es sich dafür nutzen lässt, dem eBay-Suchalgorithmus „Cassini“ gerecht zu werden. Oberstes Ziel ist dabei immer, in den eBay Suchanfragen weit oben angezeigt zu werden und so mehr Klicks und Verkäufe zu erzielen.

Jetzt als offene Beta-Version mit Erweiterungen

Die Anzahl der eingegangenen Anmeldungen für diesen kostenfreien Service hat die Erwartungen von Afterbuy in kurzer Zeit deutlich übertroffen. Gleichzeitig sind die Rückmeldungen der Kunden bis dato sehr gut. So wird das Tool und dessen Handhabung als leicht verständlich und übersichtlich beschrieben. Auch wurden von den Nutzern viele Weiterentwicklungswünsche geäußert, denen sich das Team von Afterbuy nun Schritt für Schritt annimmt.

Jetzt wurde das Tool in eine offene Beta-Version überführt und somit allen Afterbuy-Kunden zugänglich gemacht. Zudem wurde es um einige neue, sinnvolle Optionen ergänzt. Die Neuerungen im Überblick:

  • Identifikation laufender Artikel ohne eBay Katalogdaten
  • Ermittlung von Artikeln mit „nicht zutreffend“ als eigenes Merkmal
  • Erkennung aktueller Artikel mit weniger als 5 Merkmalen
  • Funktion „beenden und neu einstellen“ in der Einstell-History
  • Zu- und Abschalten der ToolBox im Management Center (über eine Widget Verwaltung)

Die Funktion „beenden und neu einstellen“ ermöglicht es, ausgewählte Listings der SEO Datenerhebung „Laufende Artikel ohne Verkäufe“ bis auf Widerruf zu bearbeiten. Bei Aufruf der Aktion können Sie entscheiden, ob Planungen auf den zugehörigen Listerartikeln gesperrt oder gelöscht werden sollen. Befinden sich ungültige Artikel in Ihrer Selektion wird die Verarbeitung mit einer entsprechenden Fehlermeldung abgebrochen.

Zahlreiche Mehrwerte für Händler

Für eBay Händler bietet die neue eBay SEO ToolBox von Afterbuy eine Menge an hilfreichen Funktionen, um die eigenen Artikel besser im eBay Ranking positionieren zu können:

  • Marktplatzoptimierung (MPO) von Produkten für eBay
  • Identifikation von Artikeln ohne Verkäufe
  • Hinweise über Produkte mit zu kurzen Artikeltiteln
  • Aufdecken von Artikeln, die in der Kategorie „Sonstige“ gelistet sind
  • Unterstützung in den Bereichen SEO, Angebotsanalyse und Listing-Optimierung
  • Ermittlung von zu oft neu gelisteten Artikeln
  • Aufdecken von Artikeln mit ungültigen Kategoriezuweisungen

So gelangen Sie zur Anmeldung

Eine Anmeldung für das kostenlose Tool ist aktuell weiterhin möglich. Voraussetzung ist es lediglich Afterbuy-Kunde zu sein. Über den folgenden Link gelangen Sie zur Internetseite der eBay SEO Toolbox von Afterbuy und können sich über den grünen Button für den Service anmelden (eine separate Mail für Ihre Freischaltung ist nun nicht mehr erforderlich).

Jetzt zur eBay SEO ToolBox von Afterbuy!

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Afterbuy Partner-Schulung – neue Termine verfügbar!

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Sie interessieren sich für eine Afterbuy Partnerschaft, um Ihre Geschäfte zu unterstützen? Oder Sie sind schon Partner von Afterbuy und möchten die Zusammenarbeit oder die Kommunikation intensivieren? Dann sind Sie herzlich eingeladen, an einer unserer Partner-Schulungen in Krefeld teilzunehmen!

Schulungsteilnehmer können sich zudem über das Afterbuy Zertifizierungssiegel als „Certified Partner“ auszeichnen lassen. Dieses bietet Ihnen in der Zusammenarbeit zahlreiche Vorteile und ein aufmerksamkeitsstarkes Erkennungsmerkmal für Ihre Qualität. Folgende Termine stehen zur Wahl:

  • Freitag, 21.07.2017
  • Donnerstag, 24.08.2017
  • Donnerstag, 14.09.2017
  • Dienstag, 06.10.2017

Nutzen Sie diese Termine, um sich als Vertreter von Partnerunternehmen bzw. Agenturen die Komplettlösung von Afterbuy inkl. der XML- und der Shop-Schnittstelle einmal genauer demonstrieren und erläutern zu lassen.

Der Tagesablauf der Schulungen gestaltet sich wie folgt:

9:30 – 10:30 Uhr: Vorstellung Afterbuy-Partnerprogramm

10:30 – 12:00 Uhr: Afterbuy-Funktionen und Handhabung

12:00 – 13:00 Uhr: Mittagspause

13:00 – 14:30 Uhr: Afterbuy-Funktionen und Handhabung

14:30 – 15:30 Uhr: Vorstellung XML-Schnittstelle

15:30 – 16:30 Uhr: Vorstellung Shopschnittstelle

16:30 – 17:30 Uhr: Vorstellung ViA-eBay

Jetzt Partner-Schulung per Mail anfragen.

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Ab September 2017 verbietet eBay Kontaktinformationen in bestimmten Bereichen!

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Kontaktinformationen-ab-09/2017-bei-eBay-eingeschränkt

Bei unseren Kollegen von VIA-eBay haben wir diesen interessanten Artikel zu anstehenden wichtigen Änderungen bei eBay hinsichtlich der Kontaktinformationen gefunden, welchen wir Ihnen nicht vorenthalten möchten:

Erst vor kurzem hat eBay die Verwendung aktiver Inhalte gesperrt. Um das Kauferlebnis weiter zu vereinfachen, wird eBay ab September 2017 die Angabe von Kontaktinformationen in Artikelbeschreibungen, Bildern, im Verkäuferprofil und in eBay Shops untersagen. Die Kontaktinformationen von Verkäufern werden noch im Impressum der Angebote sichtbar sein.

Begründet wird diese Änderung dadurch, dass Käufer bei der Kaufentscheidung unterstützt werden sollen und dafür sollen die Artikelbeschreibungen nur die nötigen Artikeldetails enthalten. Darüber hinausgehende, servicebezogene Informationen sollen künftig gesondert in dafür strukturierten Feldern angegeben werden.

Was ist zu tun?

Auf dem eBay-Verkäuferportal gibt eBay verschiedene Punkte an, die Verkäufer umsetzen sollen:

Kontaktinformationen in aktiven Angeboten, die außerhalb des Impressums genannt werden, müssen gelöscht werden. Das hat zur Folge, dass in Artikelbeschreibungen, Bildern, im Verkäuferprofil und in eBay Shops Kontaktinformationen (außerhalb des Impressums) gelöscht werden müssen.

Was ändert sich bei den Kontaktinformationen?

Ab September 2017 gestattet eBay nicht mehr, dass Kontaktinformationen wie zum Beispiel Telefonnummern, Faxnummern, E-Mail-Adressen, aber auch Verlinkungen zu Profilen in sozialen Medien in Artikelbeschreibungen, Bildern, im Verkäuferprofil und in eBay Shops außerhalb des Impressums eingebunden werden.

Die Kommunikation zwischen dem Verkäufer und dem Käufer soll nur noch über die Nachrichtenfunktionen von eBay selbst verlaufen (wie z.B. über das Nachrichten-Tool „Meine Nachrichten“ oder „Preisvorschlag“). Afterbuy Kunden können sich ihre Mails natürlich auch zeitsparend in ihren Afterbuy Account einfließen lassen (in das hierfür integrierte MSG Kommunikationssystem, welches u.a. über ein integriertes Ticketsystem die Bearbeitung erleichtert).

Der telefonische Kundenservice eines Händlers kann dann beispielsweise über einen Link „Frage stellen“ erreicht werden. Hier kann ein Käufer die Telefonnummer des Verkäufers erfragen. In welchen Kategorien dies von eBay ermöglicht wird, will eBay noch rechtzeitig kommunizieren.

Wie identifizieren Sie betroffene Angebote?

Angebote, die nicht rechtzeitig aktualisiert worden sind, werden nicht mehr bei eBay hochgeladen. eBay wird Verkäufer benachrichtigen, die persönliche oder geschäftliche Kontaktinformationen in Angeboten nennen. Als betroffener Händler werden Sie dann im Verkäufer-Cockpit Pro oder über andere Kanäle dabei angeleitet, diese Angebote zu identifizieren und zu aktualisieren.

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Neue Funktion: Afterbuy „Dynamische Preise“ und „Ebay Automatic Price Update“

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Feature Releases & Verbesserungen

Afterbuy bietet ab sofort für alle Kunden die spannende und praktische Funktion Dynamische Preise, über die sich die eigene Preisgestaltung schnell und flexibel gestalten lässt.

Die neue Funktion bietet u.a. folgende wesentlichen Vorteile:

  • Passen Sie Regeln für Preise aller eBay & Amazon Artikel/Listings zentral unter Aktivierung des jeweiligen automatischen Preisupdates an
  • Starten Sie unkomplizierte Preisaktionen
  • Kompensieren Sie unterschiedliche Mehrwertsteuersätze auf anderen eBay-Seiten
  • Behalten Sie Überblick über Ihre Preis-Kalkulationen

So einfach nutzen Sie jetzt Dynamische Preise in Afterbuy

In nur vier Schritten ist es ab sofort möglich, dass Sie ihre Verkaufspreise automatisiert und nach von Ihnen definierten Regeln in Afterbuy anpassen lassen. Als Bezugspunkt für Ihre automatische Preisberechnung können Sie wahlweise auch Ihre Einkaufspreise verwenden oder auch Ihre Händlerpreise, sofern diese in Afterbuy hinterlegt sind. So einfach arbeiten Sie mit den Dynamischen Preisen:

  1. Rufen Sie in der Hauptrubrik „Tools“ den Punkt „Dynamische Preise“ auf.
  2. In der hier hinterlegten Maske können Sie nun ihre gewünschten Regeln zur Automatisierung ihrer Preise festlegen. Wählen Sie für Ihre jeweiligen Regeln am besten zuerst einen passenden Namen und legen dann fest, auf welche Werte sich Ihre Preisregel beziehen soll (hierfür stehen drei Preise zur Auswahl: Verkaufspreis, Einkaufspreis oder Händlerpreis siehe Abbildung unten).

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Über den Button „Weiteren Typ/Wert hinzufügen“ können Sie nicht nur eine Preisregel anlegen, sondern Ihre Preisberechnungen aus verschiedenen Regeln zusammensetzen. Als Beispiel: Sie Wählen als Bezugsgröße bzw. Referenz den Verkaufspreis aus (siehe Abbildung unten). Nun können Sie für Ihren Verkaufspreis Preisauf- oder Preisabschläge berechnen lassen, z.B. einen Aufschlag von 10 Prozent (als Aufschlag für eBay, um Ihre eBay Kosten zu kompensieren) oder auch zusätzlich für Extrakosten die bei Ihnen anfallen einen Aufschlag vn 5,00 Euro. Ebenfalls ist es möglich in einem dritten Wertefeld einen prozentualen Abschlag (deshalb mit einem Minuszeichen davor) einen 5 Prozent Rabatt einzurechnen (siehe Abbildung unten). Sie können über den Button „Weiteren Typ/Wert hinzufügen“ bis zu fünf individuelle Preisregeln festlegen. Wenn Sie Ihre individuelle Regel erstellt haben, speichern Sie diese ab.

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  1. Wechseln Sie nun in den eBay- oder Amazon SC-Lister, den Sie wie gewohnt unter der Hauptrubrik „Lister“ in Afterbuy finden. Hier finden Sie unter dem Titel „Preis und Dauer“ im eBay Lister bzw. „Preisinformationen (*Pflichtfeld)“ im Amazon SC Lister Lite den Punkt „Produktpreis verknüpfen“ mit einem Dropdown-Menü. Darin können Sie zuweisen, ob Sie Ihren Preis über die „Dynamischen Preise“ mit einer von Ihnen erstellten Regel verknüpfen möchten. Falls ja, wählen Sie die entsprechende Regel aus (siehe Abbildung unten die Regel „TEST“)

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4. Um einen Überblick über Ihre Preisregeln der Dynamischen Preise zu erhalten, gehen Sie einfach unter der Hauptrubrik „Tools“ noch einmal auf „Dynamische Preise“. Hier finden Sie all Ihre angelegten Preisregeln in einer Übersicht, in der Sie auch gleich sehen können, wo diese Regeln jeweils im Einsatz sind (siehe Abbildung unten). Bitte beachten Sie, dass eine Regel erst gelöscht werden kann, wenn keine Listerartikel zugewiesenen sind.

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So nutzen Sie Dynamische Preise für viele Artikel

Von Ihnen angelegte Preisregeln können Sie natürlich nicht nur einzeln für ausgewählte Produkte nutzen, sondern die neue Funktionalität auch zeitsparend über „Globale Änderung“ oder dem Universal Im-/Export, mit entsprechender Datendefinition, gleich für mehrere Listereinträge zugleich nutzen.

Sehen Sie sich jetzt die neue Funktion Dynamische Preise in Afterbuy an! Link: https://farm01.afterbuy.de/afterbuy/DynamicPriceRules.aspx

Der Beitrag Neue Funktion: Afterbuy „Dynamische Preise“ und „Ebay Automatic Price Update“ wurde zuerst veröffentlicht unter Der Afterbuy Blog.

Versandkosten sparen und Zollerklärungen gleich mitdrucken! Die neue DHL Geschäftskundenversand-Schnittstelle ist ab sofort verfügbar

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Feature Releases & Verbesserungen

Afterbuy bietet ab sofort die aktualisierte und verbesserte API Anbindung an das DHL Geschäftskundenportal (GKP). Diese neue DHL-Schnittstelle bietet eine deutlich umfangreichere Funktionalität als ihr Vorgänger. Die neue Version 2.0 ermöglicht Ihnen zum Beispiel eine kostensparendere feinere Aussteuerung Ihrer Sendungen innerhalb Europas. Ebenfalls wurde nun der weltweite Versand (vorher nur EU Länder) ermöglicht. Er beinhaltet eine nützliche Funktion, um Zeit zu sparen. So können notwendige Zollinhaltserklärungen aus Afterbuy gleich mit ausgedruckt werden. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Möglichkeiten der neuen Schnittstelle.

Welche wesentlichen Vorteile bietet die neue DHL Schnittstelle?

  1. Identifikation von Europaketen: Während bislang über die API Ihre internationalen Sendungen als DHL „Paket International“ (früher „Weltpaket“) versendet wurden, ist nun über die neue Schnittstelle die automatische Identifikation von B2B-Sendungen ins europäische Ausland möglich. Diese können dann als DHL Europaket verschickt werden. Ein DHL Europaket hat den Vorteil, dass es sich schneller (Zustellung innerhalb von 48 Stunden in den größten europäischen Metropolen) und kostengünstiger an alle B2B-Kunden aus dem europaweiten Ausland versendet lässt.
  2. Gleichzeitige Erstellung von Zollerklärungen: Ein weiterer Vorteil der neuen Anbindung ist die Möglichkeit, für seine internationalen Sendungen an Versandadressen außerhalb der EU mit den Versandpapieren auch gleich ganz praktisch und zeitsparend die Zollerklärung CN 23 mit auszudrucken. Darüber können Sie sich das manuelle Ausfüllen einer Zollinhaltserklärung für Ihre überregionalen Sendungen vollständig ersparen. In der aktuellen Version steht Ihnen nur die Eingabe einer einzigen, generischen Zolltarifnummer in den „Einstellungen“ zur Verfügung, ein Umzug in die Produktverwaltung ist aber bereits geplant.
  3. Alterssichtprüfung: Die neue Versandschnittstelle von DHL bietet die Möglichkeit einer Alterssichtprüfung. Für alle Händler, die Produkte (wie Spiele, Filme oder Alkoholika) verkaufen, die nicht in die Hände von Personen unter 16 bzw. unter 18 Jahren gelangen sollen, schafft die Alterssichtprüfung Abhilfe. Dabei überprüft der Zusteller in Ihrem Auftrag das geforderte Mindestalter des Empfängers, ähnlich wie dies auch an der Supermarktkasse gehandhabt wird. Wählen Sie über die neue API eine Überprüfung für das Mindestalter von 16 oder auch 18 Jahren.
  4. Persönliche Übergabe: Mit diesem Service stellen Sie unkompliziert und günstig sicher, dass Ihre Pakete nur an den Empfänger persönlich oder an eine bevollmächtigte Person übergeben werden.
  5. Zusatzversicherung: Wenn Sie besonders wertvolle Produkte versenden möchten, macht eine zusätzliche Transportversicherung Sinn. Diese versichert Ihre Sendungen über die gewöhnlichen Haftungsgrenzen hinaus bis zu einem Wert von 25.000 EUR. Dabei erfolgt keine gesonderte Kennzeichnung Ihres Pakets, so dass sich kein Rückschluss auf den Wert des Inhalts nehmen lässt.
  6. Druck der Versandetiketten: Eine wesentliche Verbesserung zur bisherigen Verarbeitung in Afterbuy ist die direkte Übermittlung von Versandetiketten von DHL als DIN-A5 PDF Dokument an Afterbuy. D.h. je nach Einstellungen des Browsers und der von Ihnen verwendeten Zusatzsoftware öffnen sich die Versandetiketten in einem neuen TAB oder werden heruntergeladen. Außerdem wurde das DHL-Versandlabel in Afterbuy bzgl. der Nutzung der einzelnen Felder sowie der Sammeldruckprozess optimiert.
  7. Anpassung der internen Prozesse: Mit Wechsel auf die neue Schnittstelle wurden auch umfassende interne Funktionen geschaffen, mit denen Sie unser Customer Support schneller und effizienter bei Problemen mit der Labelerzeugung unterstützen kann.

Weitere Services, wie beispielsweise Wunschtag oder Wunschzeit werden darüber hinaus in Kürze bereitstehen.

So aktivieren Sie die neue DHL Geschäftskunden-Schnittstelle

Alle Nutzer, die bereits das DHL Geschäftskundenportal nutzen und über die Afterbuy-DHL-Schnittstelle Ihre Versandetiketten erzeugen, können nun über die Afterbuy „Einstellungen“ im Bereich „Partnereinstellungen“ auf die neue DHL Geschäftskundenversand-API in der Version 2.0 über die Option „DHL Service“ umstellen. Dazu wählen Sie für die Aktivierung der neuen Schnittstelle in Afterbuy einfach die Option „DHL GKP 2.0“ und speichern diese. Sollten Sie auch international versenden, füllen Sie zusätzlich auch die Eingabe „Art der Sendung (Zollinhaltserklärung)“, „Erklärung“ und „Zolltarifnummer“ aus, damit eine fehlerfreie Übergabe an die neue DHL-Schnittstelle möglich ist.

Freischaltung von DHL

Sofern Sie als DHL Kunde noch nicht für „DHL VERSENDEN“ freigeschaltet sind, kontaktieren Sie bitte Ihren persönlichen Ansprechpartner im DHL Vertriebsteam. Die Kollegen von DHL Paket schalten Sie gerne schnellstmöglich für die Funktion „VERSENDEN“ frei, die eine Voraussetzung für die Nutzung der neuen Schnittstelle ist.

Ergänzende Hinweise

Die neue DHL GKP 2.0 API ist auch im Afterbuy Workflow Manager nutzbar.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der sukzessiven Umstellung auf die neue Schnittstelle seitens Afterbuy sowie DHL Paket keinerlei Erweiterungen mehr an den beiden „veralteten“ DHL Systemen bzw. Schnittstellen umgesetzt werden. Kritische Fehler sind natürlich von dem Prozess ausgenommen und werden nach wie vor mit Priorität bereinigt.

 

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen mit der neuen Schnittstelle und weiterhin gute Geschäfte!

 

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EU-Datenschutz, eShop-App, Kundenbewertungen – Jura-News IT-Recht Kanzlei im Juli 2017

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Die Urlaubssaison steht unmittelbar vor der Tür – Zeit für ein wenig Strandlektüre für unsere eTrader. Diesmal: Fragen und Antworten zur Datenschutz-Grundverordnung, zu eShop-Apps und zu Kundenbewertungen. Und wir werfen wieder einen Blick auf aktuelle Abmahnungen.

Betrifft mich die EU-Datenschutz-Grundverordnung?

Ja! Ab dem 25.05.2018 wird die europäische Datenschutzgrundverordnung in allen Mitgliedsstaaten unmittelbare Geltung erlangen und das bisher geltende Datenschutzrecht weitgehend reformieren. Nationale Datenschutzgesetze, die bisher in Teilen auf der Richtlinie 95/46/EG basieren, werden dann von den neuen Bestimmungen größtenteils verdrängt werden, was auch für Händler mit einem nicht unerheblichen Umstellungsaufwand einhergehen wird. Auch wenn die neue DSGVO in ihren Grundzügen und den maßgeblichen Datenschutzprinzipien mit dem in Deutschland bereits geltenden Recht übereinstimmt, führt sie speziell für den Online-Handel eine Reihe von Veränderungen herbei, insbesondere die Ausweitung des datenschutzrechtlichen Pflichtprogramms, die Auskunftspflicht gegenüber Betroffenen auf Antrag, verschärfte Wirksamkeitsanforderungen für Einwilligungserklärungen Minderjähriger und gestärkte Betroffenenrechte. Zudem wird eine neuartige behördliche Rechenschaftspflicht für einen nicht dagewesenen Dokumentierungs- und Protokollierungsbedarf sorgen. Gleichzeitig ist eine vollständige Überholung und Neufassung der Datenschutzerklärung von Nöten, welche erstmalig auch über die Dauer der Datenspeicherung und ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde aufklären muss. Einen umfassenden Beitrag mit einer Übersicht über die wichtigsten Neuerungen finden Sie hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/neuerungen-datenschutzgrundverordnung-online-handel.html

Was muss ich bei der Nutzung einer eShop-App beachten?

So Einiges. Die Digitalisierung der Einkaufswelt ist in vollem Gange: Immer mehr Kunden kaufen online über Tablet oder Smartphone ein. Im Zuge dieser Entwicklung nimmt auch die Bedeutung von Apps zu, über die Kunden bequem und schnell an ihre Produkte gelangen können. Zwar stehen diese (noch) nicht im Mittelpunkt der Abmahner – angesichts der wachsenden Nutzung von Apps kann sich dies jedoch rasch ändern. Eines der größten Probleme scheint derzeit die begrenzte Displayfläche zu sein, die den Händler u.U. zum Weglassen von bestimmten Informationen verführt – doch auch für Apps gilt: Die fernabsatzrechtlichen Informationspflichten müssen erfüllt werden. Zwar stehen Apps noch nicht im Fokus der Abmahner, jedoch kann sich dies angesichts der wachsenden Bedeutung von Shopping-Apps rasch ändern. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/online-verkauf-apps-rechtliche-fallstricke.html

Kann ich Bewertungen von Amazon und eBay in meinem eigenen Shop darstellen?

Ja, es gibt sehr einfache und komfortable Lösungen, bspw. mit ShopVote und EasyReviews. Viele Online-Händler nutzen neben dem eigenen Onlineshop auch die großen Handelsplattformen Ebay und Amazon als zusätzlichen Vertriebskanal, um so die Reichweite Ihres Warenangebotes zu erhöhen. Die dort gesammelten Kundenbewertungen können dazu beitragen, das Vertrauen in den eigenen Onlineshop zu stärken und weitere Umsätze zu generieren. Für Mandanten der IT-Recht Kanzlei München gibt es dabei attraktive Vorteile – mehr erfahren Sie hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/amazon-ebay-bewertungen-online-shop-darstellen.html

Aktuell auf dem Abmahnradar: BIO, Grundpreise, Alkoholgehalt, Garantiewerbung, Marke „FR“

Was haben BIO, Grundpreise, Alkoholgehalt, Garantiewerbung, und die Marke „FR“ gemeinsam? Richtig, alle Begriffe waren Gegenstand von Abmahnungen der letzten Woche. Wir wollen stetig über den Abmahnmarkt informieren und so erreichen, dass der ein oder andere Händler vielleicht Fehler und Abmahnungen vermeiden kann. Einen guten Überblick über die Abmahnungen der letzten Zeit mit weiteren Verlinkungen zu einschlägigen Beiträgen finden Sie hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/bio-grundpreise-alkoholverkauf-seat.html

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