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Gastbeitrag: Amazon Seller Konferenz vom 28. – 29. September 2017 in Darmstadt

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Erfahren Sie in diesem Gastbeitrag von Yasin Tanriver, Head of Sales der E-Commerce-Live GmbH, wie Sie auf Amazon langfristig mehr Umsatz machen können.

Die Konferenz für mehr Vertriebs-Erfolg auf Marktplätzen

Mit über 30 Prozent Marktanteil, 17 Mio. Prime Kunden und monatlich ca. 25 Mio. Besuchern ist Amazon dicht gefolgt von eBay, der beliebteste „Onlineshop“ der Deutschen.
Diese besonders große Reichweite sollten Sie für Ihr Unternehmen gewinnbringend nutzen. Denn, nur wer mit seinen Produkten bei relevanten Suchanfragen weit oben steht, gewinnt – in diesem Fall den Kunden.

Amazon ist eine Vertriebsplattform, auf der Händler und Hersteller die Auffindbarkeit und Darstellung Ihrer Produkte selbst sicherstellen (müssen)

Genau hier setzt die Amazon Seller Konferenz vom 28. – 29. Sept. 2017 im Maritim Konferenzhotel Darmstadt an. Gemeinsam mit Herstellern und Händlern wird es um die professionelle Ausrichtung auf Amazon aber auch eBay, Vertriebsstrategien zur Umsatzsteigerung zeigen und konkrete Handlungsempfehlungen für mehr Erfolg, speziell auf Amazon gehen.

Banner-Amazon-Seller-Konferenz-2Am Konferenztag gibt es sieben Vorträge von echten Experten der Branche. Neben Themen wie Amazon Ranking-Optimierung, Werbemöglichkeiten auf Amazon (AMS) und Erfolgsfaktoren bei der Warenbeschaffung wird auch Bernd Kortmann, Teamlead Product bei Afterbuy, einen Vortrag zum Thema „Erfolgsstrategien im Marktplatzgeschäft – So nutzen Sie Ihr gesamtes Potenzial“ halten.

Das Programm für den Marktplatz Amazon erstreckt sich über zwei Tage

Zusätzlich zur Konferenz ist am zweiten Tag ein Amazon Workshop geplant, bei dem die direkte Optimierungsarbeit Ihrer Produkte auf Amazon behandelt wird. Das Praxis-Seminar wird geleitet von Franz Jordan, Gründer und Geschäftsführer von Marketplace Analytics, einer führenden Software für Amazon SEO & Ranking Optimierung.

Echtes Insider-Wissen für mehr Vertriebs-Erfolg auf Marktplätzen!

Mit dabei sind u.a. der ehemalige Amazon Marketing Manager Adrian Jarozynski, Amazon Experte Otto Kelm und Bernd Kortmann von Afterbuy. Außerdem dabei ist Michael Gabrielides von der AMALYZE AG, die über mächtige Amazon Tools zur Produktfindung, Wettbewerberanalyse und Marktbeobachtung verfügt.

Adrian Jaroszynski Bernd Kortmann Christian Otto Kelm Franz Jordan Michael Gabrielides

Wer sich für beide Tage anmelden möchte, sollte sich beeilen, denn der Workshop ist begrenzt auf 50 Teilnehmer.

Informationen zu allen Referenten und den genauen Ablauf finden Sie auf der Seite des Veranstalters www.Amazon-Seller-Konferenz.de.

Die Amazon Seller Konferenz im Überblick:

Datum: 28. – 29. September 2017
Ort:
Maritim Konferenzhotel Darmstadt
Anmeldeschluss:
15. September 2017

Die Themen:

  • Amazon und eBay SEO
  • Erfolgsstrategien im Marktplatzgeschäft
  • Amazon FBA und Private Label
  • Import aus China, Warenbeschaffung
  • Externer Traffic Boost
  • Alle Werbemöglichkeiten auf Amazon (Sellercentral und Vendorcentral)

Afterbuy Leser sparen 15%

Wenn Sie sich die wertvollen Tipps und Tricks der Amazon-Experten nicht entgehen lassen wollen, können Sie als Afterbuy-Leser 15% sparen: Mit dem Rabattcode AFTB15 erhalten Sie 15% Rabatt auf alle Tickets. Ein Tages-Ticket für die Konferenz am 28.09.2017 erhalten sie beispielsweise schon für nur 282,14 Euro statt 331,93 Euro! (Preise exkl. MwSt.)

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Optimieren Sie Ihre Amazon Geschäfte durch die Nutzung von Verarbeitungsberichten

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Wer erfolgreich auf Amazon verkaufen möchte, für den kommt es sowohl darauf an, Verkaufschancen schnell und intelligent zu nutzen, als auch Kunden optimal zufriedenzustellen. Für Onlinehändler bedeutet das, neben einem guten Produktangebot mit hochwertigen Produktinformationen und guten Preisen, streng auf die Einhaltung der Amazon Richtlinien zu achten.

Um sich im Konkurrenzumfeld auf dem Marktplatz durchzusetzen, sind die Möglichkeiten von Amazon selbst beschränkt. Insofern sind Händler gut beraten, sich neben Amazon SEO-Maßnahmen für das eigene Amazon-Ranking vor allem um eine optimale Einhaltung der Amazon Richtlinien zu kümmern. Lesen Sie hier, warum der sogenannte „Verarbeitungsbericht“ von Amazon dazu wichtig ist.

Was ist ein Verarbeitungsbericht und wo findet sich dieser?

Was sind Verarbeitungsberichte und warum werden diese erzeugt? Aus Afterbuy werden kontinuierlich Feeds erzeugt. Beispielsweise aus dem Amazon SC Lister Lite für die Bereiche „inventory“, „price“, „product“. Oder diese werden für „OrderFulfillment“, „OrderAdjustment“ aus der Verkaufsübersicht erzeugt und in Richtung Amazon gespielt, beispielsweise um Preise aus Afterbuy auf Amazon zu aktualisieren oder Amazon mitzuteilen, dass eine Bestellung versendet wurde. Die Antwort auf einen sogenannten „Feed“ von Afterbuy ist bei Amazon dann der „Verarbeitungsbericht“.

Wie funktioniert ein Verarbeitungsbericht? Amazon verarbeitet Feeds immer (!) asynchron, was bedeutet, dass man von Amazon nach Versand eines Feeds erst einmal nur die Information „Ja, Feed ist angekommen“ erhält. Erst wenn Amazon den Feed vollständig verarbeitet hat, lassen sich dazu die Details abrufen. Ist ein Feed noch nicht bearbeitet, erhält man bei Abruf des Verarbeitungsberichts eine entsprechende Meldung in der Afterbuy Verwaltung.

Wo findet man die Funktion? Sie finden den Amazon Verarbeitungsbericht in Afterbuy direkt unter dem Hauptmenuepunkt „Verkaufshandling“ unter dem Titel „Amazon Verarbeitungsberichte einlesen“.

Amazon Verarbeitungsbericht in Afterbuy einlesen

Nachdem Sie aus Afterbuy die Amazon Verarbeitungsberichte haben einlesen lassen, sehen Sie eine Übersicht über alle Berichte zu den aus ihrem Account gesendeten Feeds. Sie können nun einzelne Berichte auswählen, diese anhaken und direkt aus Amazon Seller Central in Afterbuy importieren. Die Übersicht, die Sie dann in Afterbuy finden, schaut dann in etwa so aus:

Amazon Verarbeitungsberichte in Afterbuy herunterladen

Beachten Sie: Amazon erlaubt nur die Abfrage einer begrenzten Anzahl von Berichten innerhalb eines bestimmten Zeitfensters. Die Anforderung von zu vielen Berichten wird von Amazon blockiert. Diese Blockade wird von Amazon „Throttling“ genannt und verwendet, um die Performance hoch zu halten. Eine genaue Aussage über die Menge an Verarbeitungsberichten, die sich bei Amazon in einer gewissen Zeitspanne ziehen lassen, wird dabei von Amazon nicht abgeben. Insofern sind Sie als Nutzer gezwungen, ihre Abfrage über den Tag verteilt zu wiederholen.

Warum sind Amazon Verarbeitungsberichte für Ihr Geschäft so wichtig?

Nach erfolgter Feed-Verarbeitung durch Amazon lässt sich der Verarbeitungsbericht in Afterbuy herunterladen. Dieser enthält Informationen sowie Fehlermeldungen und Warnhinweise.
Zum Beispiel finden Sie dort einen Hinweis zu einer ungültigen Händler-SKU. Ein solcher Hinweis ist eine wichtige Information für Sie als Verkäufer, da dies bedeutet, dass Amazon ihre Händler-SKU nicht gefunden hat und somit nicht verarbeiten kann. Eine weitere wichtige Information im Verarbeitungsbericht kann auch darin liegen, dass ein oder mehrere Ihrer Artikel zwar zum Anlieferplan hinzugefügt wurden, aber auf den Versand durch Amazon umgestellt werden sollten. In diesem Fall war ihre Händler-SKU mit einem durch Sie versendeten Angebot verknüpft und auch dem Anlieferplan hinzugefügt. Damit Sie diesen Artikel verkaufen können, müssen Sie den Artikel jedoch auf Versand durch Amazon umstellen, um Ihre Einheiten an Versand durch Amazon zu senden.

Detailinformationen aus dem Amazon Verarbeitungsbericht einsehen

In diesem Beispiel konnte man in der Übersicht der heruntergeladenen Verkaufsberichte bereits sehen, dass in einer der Dokument-IDs ein Fehler von Amazon gemeldet wurde. Nun empfiehlt es sich, die fehlerhafte „Dokument ID“ als Suchbegriff zu verwenden und die Option „vollständig“ zu wählen (siehe Einstellungen in obigem Screenshot im oberen Bereich unter „Suche“).
Jetzt sieht man in der Zusammenfassung, worin in diesem Fall der Fehler lag: Bei diesem Händler meldete Amazon eine Fehlermeldung, da doppelte Einträge in seinem Amazon SC Lister Lite vorlagen. Diesen Umstand sollte sich der Seller ansehen und überprüfen, da Amazon nur den ersten Eintrag verarbeitet, der aber nicht unbedingt derjenige sein muss, der verarbeitet werden sollte.

Während das obige Beispiel eher ein harmloses Beispiel ist, zeigt das nachfolgende Bild die Meldung eines kritischeren Fehlers:

Erkennen Sie Optimierungspotenziale über die Amazon Verarbeitungsberichte, die Sie in Afterbuy ganz einfach einsehen können

Der oben abgebildete Fall zeigt beispielhaft ein Problem aus einem „OrderAdjustment“ Feed, d.h. eine Fehlermeldung zu einer Gutschrift für einen Kauf. Der unter „Zusammenfassung“ im Verarbeitungsbericht zu findende Hinweis bedeutet, dass Amazon die Verarbeitung der Erstattung abgelehnt hat und der Käufer kein Geld erhält.
Die Folge dessen wird sein, dass der Käufer dieses Artikels keine Gutschrift erhalten wird und sich deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit bei Amazon beschweren und ggf. den Verkäufer noch negativ bewerten wird. Sollten solche Probleme häufiger vorkommen, so geraten Sie als Verkäufer in Schwierigkeiten mit Amazon.

Fazit: Vermeiden Sie Amazon Konflikte durch die Nutzung von Verarbeitungsberichten

Wie an obigen Beispielen gezeigt, liefert der Amazon Verarbeitungsbericht zahlreiche wertvolle Informationen, um Verkaufschancen auf Amazon schnell und intelligent nutzen zu können und seine Kunden optimal zufriedenzustellen. Um sicherzustellen, im Handel auf dem Marktplatz die Amazon Richtlinien einzuhalten, sollten Sie als Verkäufer regelmäßig und gründlich die Amazon Verarbeitungsberichte prüfen, um kritischen Situationen vorzubeugen.

Für alle Nutzer der Afterbuy Komplettlösung für den Onlinehandel lassen sich diese Verarbeitungsberichte bequem abrufen und überprüfen. Lassen Sie für Ihren erfolgreichen Amazon Handel diese Informationsquelle nicht ungenutzt!

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Neue DATEV Anbindung: Afterbuy 2 DATEV Schnittstelle von JERA

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Afterbuy Nutzer profitieren ab sofort von einer neuen DATEV Anbindung.

Über die erweiterte FIBU-Schnittstelle „Afterbuy 2 DATEV“ von JERA vereinfacht Afterbuy Ihre Buchhaltung durch die direkte Verbindung zur DATEV. Diese bietet beispielsweise folgende Arbeitserleichterungen:

  • Direkter Export von Rechnungen und Gutschriften aus der Afterbuy-Warenwirtschaft an den Steuerberater,
  • Automatische Datenumwandlung in das DATEV-Format (für einen direkten Import in die Finanzbuchhaltung Ihres Steuerberaters),
  • Übergabe aller Inlandsbelege mit Standard-Erlöskonten (nach DATEV SKR03 oder SKR04),
  • Übergabe aller Kunden an eine frei wählbare Debitorennummer,
  • Erzeugung einer DATEV-Postversanddatei oder einer Datei im DATEV-Format zur Verbuchung der Daten per Stapelverarbeitung (dieser kann dann von Ihrem Steuerberater problemlos in DATEV eingelesen und weiterverarbeitet werden),
  • Erkennung und Verarbeitung der Zahlungsanbieter PayPal, PayPal PLUS, Amazon bzw. Amazon Pay inkl. Abgleich mit Ihren Afterbuy-Daten,
  • Übergabe der Rechnungsnummern aus Afterbuy in den Zahlungsstapel (so kann automatisch ein Ausgleich der offenen Posten in der Buchhaltung erfolgen),
  • Überwachung der Lieferschwellen durch einen neuen Schwellenwert-Report,
  • Buchungsmöglichkeit von Schwellenwert-Umsätzen auf separate Erlöskonten (dabei wird auch der Lieferursprung im Rahmen des Paneuropäischen Versand durch Amazon bzw. dem Amazon PAN EU Programm berücksichtigt),
  • u.v.a.m.

Für die Nutzung der Schnittstelle „Afterbuy 2 DATEV“ benötigen Sie keine Kenntnisse in EDV, Finanzbuchhaltung oder eine lokal installierte Warenwirtschaft, denn die Schnittstelle ist komplett kompatibel zur Afterbuy-Warenwirtschaft. Das Handling der Schnittstelle ist sehr einfach und über ein WIKI gut dokumentiert. Bei Bedarf können Sie natürlich jederzeit Unterstützung für Ihre Installation oder auch eine ausführliche Schulung buchen.

Verbinden Sie Afterbuy mit Ihrer DATEV Finanzbuchhaltung per Schnittstelle

Sie können die Lösung flexibel über verschiedene Lizenz-Modelle nutzen. Von Kauf über Miete und von einer einfachen Lösung bis zu einer Multimandanten Lösung für die Übergabe an DATEV. Alles Wissenswerte zur „Afterbuy 2 DATEV Schnittstelle“ finden Sie hier.

Fordern Sie jetzt Ihre Test-Schnittstelle direkt per Mail an!

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Treffen Sie die eCommerce-Branche beim Tag des Onlinehandels am 31.8.17 in Berlin!

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Am 31. August 2017 veranstaltet der Bundesverband Onlinehandel in Berlin wieder den Tag des Onlinehandels. An diesem Tag tauschen sich rund 300 eCommerce-Experten, Händler und Marktplatz-Vertreter zum Status quo des Onlinehandels aus.

Nutzen Sie spannende Workshops und den Austausch mit 20 eBay Mitarbeitern

Als besonderes Highlight haben die Teilnehmer an diesem Tag die Gelegenheit, sich vor Ort mit 20 eBay Mitarbeitern und VIPs in intensiven Workshops auszutauschen. Darüber hinaus bietet die Veranstaltung zahlreiche weitere nützliche und hochinformative Workshops, wie u.a.:

  • eBay Platin Seller Workshop (Denis Burger, eBay Germany)
  • Erfolgreich mit Branding auf Amazon (Gil Lang, COMMERCE& sowie Private Label)
  • Über diese Stellschrauben steigern Sie Ihre Multi-Channel Umsätze (tbd, ViA-Online GmbH / Afterbuy)
  • eBay SEO in Kennzahlen (Michael Gross, baygraph)
  • Politisches Frühstück mit Parteivertretern zum Thema “Digitaler Binnenmarkt: Mit oder ohne KMU?” und die Unterstützung des Onlinehandels durch die Politik
  • Live WebShop SEO Check (Christoph Weidner, ARGUTUS)
  • Vorsicht China – Markenrechtsverstöße auf Amazon und wie man damit umgeht (Heidi Kneller-Gronen, Rechtsanwältin IP Kneller-Gronen)
  • Abmahnungen, Marken- und Wettbewerbsrechtsverletzungen, Cybercrime – Versicherungsschutz für den Onlinehandel (Gotthard Thessel, Sodalitas)

Lassen Sie sich dieses Highlight-Event der deutschen eCommerce-Branche nicht entgehen und seien Sie am 31.8.2017 beim Tag des Onlinehandels in Berlin mit dabei!

Mit dem exklusiven Gutscheincode afterbuy50-tdoh17 erhalten Sie 50% Rabatt auf die Tickets.

Sichern Sie Ihr Ticket jetzt >> online.

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What’s new: Jura-News im August 2017

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Die Urlaubssaison liegt schon fast hinter uns – die perfekte Zeit, sich wieder mit den aktuellen Entwicklungen im eCommerce-Recht zu befassen. Diesmal: Datenschutz-Grundverordnung, Regelungen für Kleinunternehmer und Nachweise bei verschwundener Ware. Und wir werfen wieder einen Blick auf aktuelle Abmahnungen.

Beeinträchtigt die EU-Datenschutz-Grundverordnung die Nutzung von Social Media-Plugins?

Ja! Kaum eine Webseite kommt ohne Social Plugins von Facebook, Twitter & Co. aus. Webseitenbetreiber erhoffen sich durch den Einsatz der kleinen Helferlein, dass User ihre Inhalte liken und sharen und sie so mehr Traffic auf ihren Seiten verbuchen können. Datenschützern sind Social Plugins jedoch schon seit langem ein Dorn im Auge. Der Grund: Sie sammeln – vom User unbemerkt – personenbezogene Daten und können so detaillierte Persönlichkeitsprofile erstellen. Die Ära von Social Plugins wird nun durch die DSGVO nicht beendet; da das Datenschutzrecht jedoch ab dem 25. Mai 2018 noch näher in den Fokus gerückt wird, sollten Shop-Betreiber aktiv werden und entweder ganz auf Plugins verzichten oder auf die sogenannte „Shariff-Lösung“ zurückgreifen. Die 2-Klick-Lösung dürfte den Anforderungen der DSGVO nicht entsprechen und sollte daher nicht (mehr) verwendet werden. Weitere Details, insbesondere wie „Shariff“ funktioniert, erfahren Sie hier.

Muss ich als Kleinunternehmer (bzw. bei Differenzbesteuerung) die Mehrwertsteuer ausweisen?

Bei den steuerrechtlichen Konstellationen des Kleinunternehmers und bei der Differenzbesteuerung ist bereits seit vielen Jahren strittig, ob im Rahmen der Preisangaben ein Hinweis auf die Umsatzsteuer in Gestalt der Angabe „inkl. MwSt.“ bzw. „inkl. USt.“ erteilt werden muss. Die gesetzlichen Vorgaben sind hier widersprüchlich und provozieren Rechtsunsicherheit: Nach der PAngV ist die Angabe des Hinweises „inkl. MwSt.“ bzw. „inkl. USt.“ grundsätzlich vorgeschrieben, sodass diser Hinweis eigentlich zu erfolgen hätte – allerdings sind gemäß § 19 UStG Kleinunternehmer grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, diese wird folglich nicht (von Seiten des Staates gegenüber dem Kleinunternehmer) erhoben und ein Ausweis der Umsatzsteuer auf der Rechnung des Kleinunternehmers unterbleibt unter bestimmten Umständen. Eine ausführliche Beschreibung der Rechtslage mit allen Einzelfällen und Ausnahmen, sowie Lösungsvorschläge für Onlineshops, Amazon und eBay finden Sie hier.

Wie kann ich nachweisen, dass verschwundene Ware tatsächlich an den Kunden versandt wurde?

Immer wieder werden wir in unserer Beratungspraxis mit Fällen konfrontiert, in denen Kunden die vom Händler versandten Waren angeblich nicht oder nicht vollständig erhalten haben und deshalb vom Händler Lieferung der fehlenden Ware verlangen. Der Händler ist sich jedoch sicher, die bestellte Ware vollständig verpackt und an den Kunden versendet zu haben. Das Problem: Beim Verbrauchsgüterkauf trägt grundsätzlich der Händler die Transportgefahr und muss im Falle eines angeblichen Verlustes der Ware oder von Teilen der Ware bei der Lieferung an den Kunden grundsätzlich beweisen, dass die Ware dem Kunden (vollständig) zugegangen ist. Um sich für solche Fälle eine bessere rechtliche Position zu verschaffen, kann der Händler verschiedene Maßnahmen zur Beweissicherung bei der Verpackung der Ware ergreifen. Einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten finden Sie hier.

Aktuell auf dem Abmahnradar: IDO, Textilkennzeichnung, Nährwertangaben, Infopflichten, Preisbestandteil Kleinunternehmer, versicherter Versand, Marke „SAM“

Was haben IDO, Nährwertangaben, versicherter Versand und die Marke „SAM“ gemeinsam? Richtig, alle Begriffe waren Gegenstand von Abmahnungen der letzten Woche. Wir wollen stetig über den Abmahnmarkt informieren und so erreichen, dass der ein oder andere Händler vielleicht Fehler und Abmahnungen vermeiden kann. Einen guten Überblick über die Abmahnungen der letzten Zeit mit weiteren Verlinkungen zu einschlägigen Beiträgen finden Sie hier.

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Gastbeitrag: Neue Pflichten für Online-Händler – die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wird verbindlich

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Bernadette Mohme, Volljuristin bei der Protected Shops GmbH, informiert in diesem Gastbeitrag über die Auswirkungen der neuen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) auf den Onlinehandel.

In weniger als einem Jahr ist es soweit: die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wird ab dem 25. Mai 2018 geltendes Recht und ersetzt die bisher geltenden Pflichten aus der EU-Datenschutzrichtlinie (RL 95/46/EG). Betroffen sind alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten- also auch der Online-Handel. Auf Online-Händler kommen grundlegende Veränderungen zu, mit denen Sie sich am besten schon jetzt auseinandersetzen sollten, damit die neuen Pflichten rechtzeitig bis zum Stichtag in Ihrem Shop umgesetzt sind. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Bußgelder. Diese können Millionenhöhe erreichen bzw. 2-4% des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen.

Welche Auswirkungen die DS-GVO für Online-Händler hat und die wichtigsten neuen Pflichten, die Sie bis zum 25.05.2018 umgesetzt haben müssen, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.

Neue Informations- und Dokumentationspflichten

Mit der neuen DS-GVO werden zahlreiche Informations- und Dokumentationspflichten eingeführt, die insbesondere Auswirkungen auf die Kundenansprache (z.B. Newsletter-Versand) haben.

Neue Anforderungen beim Newsletter-Versand

Die DS-GVO stellt an die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. E-Mail Adresse des Empfängers für den Newsletter-Versand) folgende Anforderungen:

  • Der E-Mail-Empfänger muss informiert werden, worin er einwilligt.
  • Der Empfänger muss über die Widerrufsmöglichkeit informiert werden.
  • Die Einwilligung hat freiwillig zu erfolgen.
  • Die Einwilligung ist zu dokumentieren.
  • Die Einwilligung muss durch eine eindeutige Handlung erfolgen (z.B. Setzen eines Häkchens).
  • Die Einwilligung durch Stillschweigen oder vorausgewählte Häkchen ist nicht möglich.

Bisher eingeholte Einwilligungen bestehen weiterhin fort, sofern sie den Anforderungen der DS-GVO entsprechen.

Widerruf so einfach wie Einwilligung

Neu geregelt werden auch die Anforderungen an den Widerruf einer Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten: Ein Widerruf muss künftig so einfach gestaltet sein, wie die Einwilligung selbst und muss jederzeit ohne Begründung möglich sein. Beim Newsletterversand empfiehlt es sich daher einen „Unsubscribe-Link“ im Newsletter nach der Eiwilligungserteilung zu platzieren.

Einwilligungen von Minderjährigen

Bisher kannte das Gesetz keine klaren Altersgrenzen ab der Kinder und Jugendliche selbst in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen können. Die Festlegung der Altersgrenze bleibt künftig den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen, die DS-GVO nennt aber ein Mindestalter von 13 Jahren. Online-Händler müssen die Einhaltung des Mindestalters dokumentieren und nachweisen. Wir empfehlen Händlern daher, rechtzeitig geeignete Altersverifikationssysteme (z.B. durch Eingabe der Nummer des Personalausweises) einzurichten.

Neue Gestaltung der Datenschutzerklärung

Online-Händler sind verpflichtet, eine Datenschutzerklärung auf ihrer Webseite bereit zu stellen. Die Anforderungen an die Information und Belehrung der betroffenen Personen werden durch die DS-GVO steigen. Dabei ist darauf zu achten, dass die technischen Erläuterungen präzise und zugleich verständlich sein müssen. Bereits bestehende Datenschutzerklärungen müssen angepasst werden, um den Vorgaben der DS-GVO zu entsprechen. Bei der Umsetzung einer rechtssicheren Datenschutzerklärung bieten wir professionelle Unterstützung an.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Schon bisher gab es eine Pflicht zur Führung eines Verfahrensverzeichnisses, in dem interne Prozesse bei der Verarbeitung personenbezogener Daten dokumentiert werden müssen. Ab dem 25.05.2018 können die Datenschutzaufsichtsbehörden Unternehmen jederzeit dazu auffordern, dieses vorzulegen. Online-Händler aufgepasst: Für kleine und mittelständische Betriebe gelten zwar Erleichterungen, diese schmälern jedoch nur den Umfang der Dokumentationspflicht, aber befreien nicht grundsätzlich von der Pflicht zur Führung eines solchen Verzeichnisses.

Neue Betroffenenrechte

Personen, deren Daten erfasst werden, erhalten durch die DS-GVO umfangreiche Rechte gegenüber den datenverarbeitenden Unternehmen. So haben diese u.a. ein Auskunftsrecht über gespeicherte Daten, können Daten berichtigen lassen und fordern, dass Daten gelöscht werden, sofern diese nicht mehr benötigt werden. Völlig neu ist das Recht auf Datenübertragbarkeit: Verbraucher können von Onlinehändlern einfordern, dass diese die über die betroffene Person gespeicherten Daten in einem gängigen Format an einen anderen Onlineshop übertragen. Dies soll es erleichtern zwischen verschiedenen Anbietern zu wechseln, und beispielsweise Empfehlungen auf Basis vergangener Bestellungen zu erhalten. Auch hier gilt es für Unternehmen, sich rechtzeitig zu informieren, um die Rechte erfüllen zu können.

Datenschutz-Folgenabschätzung

Unter bestimmten Umständen müssen Unternehmen zukünftig eine Datenschutz-Folgenabschätzung vornehmen. Dies ist der Fall, wenn durch die Datenverarbeitung ein hohes Risiko besteht, etwa weil besonders sensible Daten verarbeitet werden. Mit der Datenschutz-Folgenabschätzung muss das Unternehmen u.A. die damit verbundenen Risiken bewerten und sich um eine möglichst große Eindämmung der Gefahren bemühen.

Pflicht zur Meldung von Datenpannen

Jeder Verstoß gegen das Datenschutzrecht, der die Rechte und Freiheiten einer Person beeinträchtigen könnte, muss künftig innerhalb von 72 Stunden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Zu der Meldung gehören eine konkrete Beschreibung der Datenpanne (z.B. Hackerangriff oder Datendiebstahl), die Abschätzung etwaiger Folgen, die Nennung der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten und die Information, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden. Unter Umständen sind auch die Personen zu informieren, deren Daten durch die Datenpanne kompromittiert wurden.

Für Online-Händler bedeutet das erheblich mehr Aufwand. Da die Datenpanne dokumentiert und gemeldet werden muss, sollte im Betrieb sichergestellt werden, dass die kurze Frist auch eingehalten werden kann.

Fazit

Mit der DS-GVO kommen zahlreiche Veränderungen und damit neue Pflichten auf Online-Händler zu. Die Grundsätze des Datenschutzrechts bleiben zwar erhalten, aber im Detail sind viele Anpassungen vorzunehmen, die bis zum 25.05.2018 umgesetzt sein müssen. Ohne professionelle Beratung wird es für viele Händler kaum möglich sein, den Anforderungen gerecht zu werden. Wir von Protected Shops unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen Pflichten aus der DS-GVO, damit Sie auch künftig abmahnfrei bleiben und keine hohen Bußgelder riskieren.

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Wichtige technische Änderung mit potentiellen Auswirkungen auf Ihre SSL Zertifikate

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Alle Vergabestellen für SSL prüfen mit Wirkung zum 08.09.2017 den sogenannten CAA DNS Record Type(1) ihres Domain Hosters. Sollte dieser Eintrag nicht korrekt gesetzt sein oder der DNS Server Ihres Hosters nicht korrekt darauf reagieren, kann dies zu Problemen mit Ihrem SSL Zertifikat führen.

Wie äußern sich diese Probleme?

Ihr Afterbuy-Shop bzw. die Domain Ihres Afterbuy-Shops kann nicht mehr korrekt aufgerufen werden. Im Browser erscheint eine eindeutige Sicherheitswarnung, dass das genutzte SSL Zertifikat nicht vertrauenswürdig ist.

Bin ich in jedem Fall von diesem Problem betroffen?

Nein. Das Problem ist sehr fallabhängig. Zur Sicherheit informieren Sie sich bitte bei Ihrem Domain-Hoster, ob ein CAA Eintrag wie folgt gesetzt ist:

Name Type Value
ihreDomain.de CAA 0 issue „letsencrypt.org“

 Was müssen Sie tun, wenn Sie von diesem Problem betroffen sind?

Hosten Sie Ihre Domain extern, prüfen Sie bitte, ob Sie den oben genannten CAA Eintrag über die Domain-Verwaltung Ihres Hosters manuell setzen können.

Sollte dies nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrem Hoster in Kontakt und bitten diesen den Eintrag entsprechend für Sie zu ergänzen.

Wenn Sie Ihre Domain bei Afterbuy hosten, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Der oben genannte Eintrag wurde bereits für Sie gesetzt.

Woher kommt diese Änderung?

Die Änderung wurde vom sogenannten CA/Browser Forum entschieden und durchgesetzt. Das CA/Browser Forum ist ein freiwilliger Zusammenschluss aller wichtigen Browser-Hersteller und Zertifizierungsstellen.

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Gastbeitrag: Falsche Buchhaltung kann existenzbedrohend sein

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Stefan Kaumeier, Geschäftsführer dekodi – Deutscher Konverterdienst GmbH, informiert in diesem Gastbeitrag über Handlungsempfehlungen für Onlinehändler zur korrekten Ermittlung der Umsatzsteuer, hervorgerufen durch die Internationalisierung im E-Commerce.

In den letzten Jahren hat sich der Onlinehandel immer mehr internationalisiert. So beteiligen sich auch viele Unternehmen am Amazon PAN-EU-Programm. Dadurch wird die korrekte Ermittlung und Entrichtung der Umsatzsteuer deutlich komplexer und aufwändiger.

Hinzu kommt, dass vielen Onlinehändlern bzw. deren Steuerberatungskanzleien die Risiken einer falschen Steuerdeklaration insbesondere im Ausland nicht in allen Konsequenzen bewusst sind. Die größten EU-Länder überwachen mittlerweile deutsche Onlinehändler verstärkt und prüfen, ob diese evtl. die Lieferschwelle in das jeweilige Land überschritten haben und dementsprechend auch die Umsatzsteuer korrekt abführen. Verstöße sind nicht nur teuer, sondern können für den Onlinehändler schnell existenzbedrohend werden. Je nach EU-Land sind Strafen bis zu 40% der geschuldeten Umsatzsteuer an der Tagesordnung.

Um derlei Widrigkeiten im Vorfeld zu vermeiden, sollte jeder Onlinehändler folgende Handlungsempfehlungen berücksichtigen:

  • Erstellen Sie eine ausführliche GoBD-Verfahrensdokumentation

GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) regeln den Umgang mit steuerlichen Daten aus Vorsystemen und gelten für alle buchhaltungspflichtigen Unternehmen in Deutschland. Die Dokumentation muss sämtliche Vorsysteme (Afterbuy, Datenkonverter) umfassen einschließlich der jeweiligen Benutzerdokumentation.

  • Richten Sie mit Ihrer Steuerberatungskanzlei ein internes Kontrollsystem (IKS) ein

Wichtig hierbei ist vor allem die Festlegung von Verprobungsmechanismen und die korrekte Abstimmung der steuerlich relevanten Werte zwischen Finanzbuchhaltung und Afterbuy. Bsp.: Die Umsätze in der Finanzbuchhaltung müssen für den jeweiligen Monat mit den Umsätzen in Afterbuy auf den Cent genau übereinstimmen. Mit dem IKS weisen Sie gegenüber den Aufsichtsbehörden nach, dass alle Daten aus dem ECommerce-System vollständig und richtig erfasst und die Umsatzsteuer entsprechend entrichtet wurde.

  • Kein Verkauf im EU-Ausland ohne Registrierung

Viele EU-Staaten kennen keine Umsatzsteuervoranmeldung, geschweige denn eine Dauerfristverlängerung. Überschreiten Sie in einem solchen EU-Land die Lieferschwelle und sind dort mit Ihrem Unternehmen nicht registriert, können Sie auch keine Umsatzsteuer deklarieren. Das heißt, dass Sie die fällige Umsatzsteuer nicht fristgerecht entrichten können und damit entsprechende Strafzahlungen fällig sind. Überwachen Sie deshalb regelmäßig die Ausschöpfung der Lieferschwelle und bereiten Sie sich rechtzeitig auf deren Überschreiten vor. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Überschreitung der Lieferschwelle im jeweiligen EU-Land noch nicht registriert sein, sollte kurz vor Überschreiten der Lieferschwelle der Verkauf in diesem EU-Land eingestellt werden. Besprechen Sie das Szenario Lieferschwellenüberschreitung, Registrierung und Umsatzsteuerdeklaration im Ausland unbedingt mit einem kompetenten Steuerberater/in.

In enger Abstimmung mit Ihrer Steuerberatungskanzlei berät Sie dekodi gerne bei der Umsetzung entsprechender Finanzbuchhaltungs- und Kontrollsysteme. Mit unserer Softwarelösung Nexus unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung einer GoBD-konformen Buchhaltung und der Einrichtung eines IKS. Bitte beachten Sie, dass dekodi ausdrücklich keinerlei Tätigkeiten durchführt, die dem Steuerberater vorbehalten sind.

Tel.Nr. 0911 / 310 429 – 10

https://www.dekodi.de/e-commerce/shops/nexus.html

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Gastbeitrag: Shoptreffen powered by Greyhound am 13./14.10.2017

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Sigmar Kress, Geschäftsführer der Rhinos Media®, stellt in diesem Gastbeitrag das kommende Shoptreffen in Weilburg a. d. Lahn vor.

Es ist wieder soweit, vom 13. bis 15. Oktober 2017 findet das Shoptreffen in Weilburg an der Lahn statt.
Bereits zum 18. Mal treffen sich viele Shopbetreiber und Experten aus dem E-Commerce Bereich, um sich in familiärer Atmosphäre auszutauschen. Die Veranstaltung, die traditionell in der Lahnschleife Weilburg ausgerichtet wird, bietet neben einer prall gefüllten Agenda viele Gelegenheiten zum Erfahrungsaustausch mit anderen Experten.

Wir von Rhinos Media würden uns freuen wenn ihr zu unserem Shoptreffen powered by GREYHOUND kommen würdet.

Am Samstag gibt es in gemütlicher Atmosphäre interessante Vorträge zu hören und sowohl am Freitagabend, als auch Samstagabend wird bei dem ein oder anderen Kaltgetränk intensives Networking betrieben.

Es ist keine Verkaufsveranstaltung.

Die Agenda:

  • Rechtsupdate – neue Urteile, Gesetze und Fallstricke im eCommerce
  • SEO für eBay
  • Ihr gutes Recht bei unfairen Kundenbewertungen
  • Alltagskampf mit Google
  • Baygraph eBay Analyse
  • Wie man sich gegen DDos Angriffen absichern kann
  • Project Intershop
  • und weitere

20% Preisnachlass für Afterbuy-Kunden

Mit dem Rabattcode AFTERBUYWB17 erhalten Sie 20% Preisnachlass auf den Ticketkauf. Zur Ticketbestellung gelangen Sie hier: http://shoptreffen.de/tickets/.

 

 

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Gastbeitrag: Nutzen Sie die Vorteile des Internets jetzt auch für Ihren Großhandelseinkauf

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Martina Schimmel, Deutschland-Managerin von zentrada, lädt Sie mit einem 50 Euro Startguthaben zu einem Besuch der europaweiten Großhandelsplattform ein.

Bei steigendem Wettbewerb im E-Commerce ist es wichtig, die vorhandene Kundenfrequenz im Online-Shop optimal zu nutzen. Ein breites Sortiment, Zusatzartikel, Verkaufsaktionen und ständig neue Ideen führen zu mehr Warenkörben und höheren Bestellwerten. Mit aktuellen Trendartikeln und Bestsellern schaffen Sie Attraktion und Bindung. Und mit immer neuen Produktideen aus anderen Ländern und von neuen Lieferanten entgehen Sie dem Preis-Wettbewerb. Setzen Sie dazu auf die Vielfalt eines großen Marktplatzes und sparen Sie Zeit und Geld in Ihrer Beschaffung.

Mit den zentrada-Marktplätzen machen Sie sich unabhängig von einzelnen Lieferanten und erhalten Zugang zu den Großhandelsshops von über 500 Anbietern mit 400.000 lieferbaren Artikeln und zentraler TradeSafe Bestell- und Zahlungsabwicklung. So geht Einkaufen heute!

zentrada spendiert Afterbuy-Nutzern jetzt ein 50 Euro Startguthaben für den Großhandelseinkauf zum Weihnachtsgeschäft. Profitieren Sie damit langfristig beim Einkauf über die führende Beschaffungsplattform für Wiederverkäufer in Europa.

 

Registrieren Sie sich auf www.zentrada.de

Nur mit dem Einladungscode ZEN-AFTBY-31122017 erhalten Sie den 50 Euro Gutschein für Ihre erste Bestellung. (Nutzungsfrist bis 31. Dezember 2017)

IHRE Info-Hotline: 0931-35981-10

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Datenklau: Phishing im Online-Shop

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Die Anzahl von Straftaten, die mit Hilfe des Internets begangen werden, steigt kontinuierlich an. Eine sehr beliebte Methode ist das sogenannte Phishing. Beim Phishing handelt es sich um das virtuelle Fischen bzw. Angeln von persönlichen Daten wie Passwörtern, die im Anschluss meist für kriminelle Zwecke verwendet werden. Shop- Kunden und Betreiber befinden sich unter den Top fünf der von den Online-Attacken am meisten betroffenen Branchen. Was Sie beachten müssen und wie Sie sich richtig schützen, verraten wir Ihnen in diesem Artikel.

Was ist Phishing und wie funktioniert es?

Die Vorgehensweise ist im Grunde immer dieselbe. Die Betrüger verschicken verschieden getarnte Köder, welche größtenteils als dringend klingende E-Mail in Ihrem Postfach auftauchen. In der E-Mail selbst befindet sich ein schädlicher Link, welcher auf die meist täuschend echt aussehende Kopie von der Ihnen bekannten Internetseite weiterleitet. Auf der manipulierten Internetseite angelangt, werden Sie aufgefordert persönliche Daten wie Passwörter, Kontodaten oder ähnliches anzugeben. Sind die Daten erst einmal abgeschickt, so sind Sie den Datendieben bereits ins Netz gegangen, welche nun im Besitz Ihrer Daten sind. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, was die Kriminellen mit den erbeuteten Daten in Ihrer Hand anstellen, die gängigsten Varianten sind Kreditkartenbetrug, Identitätsbetrug, Geld von Ihrem Konto abheben, Versenden weiterer Phishing E-Mails über Ihren E-Mail Account.

Wie erkenne ich Phishing E-Mails?

Mit ein bisschen Übung erkennen Sie betrügerische E-Mails schon auf den ersten Blick. Phishing Mails geben sich in den meisten Fällen durch bestimmte Merkmale zu erkennen. Die E-Mail auf diese Merkmale zu prüfen, kann Sie in der Regel schon vor Schlimmerem bewahren:

  • Sie werden aufgefordert einen Link/Anhang zu öffnen
  • Der angegeben Link sieht auf den ersten Blick echt aus, beim genaueren Hinschauen sieht man jedoch, dass dieser abgeändert wurde
  • Sie werden aufgefordert sensible Daten einzugeben, um z.B. Ihr Konto zu entsperren oder einen Rabatt in Anspruch zu nehmen
  • Die Zielseite, auf die Sie weitergeleitet werden, besitzt meist kein Sicherheitszertifikat
  • Die E-Mail enthält Grammatik- und Rechtschreibfehler
  • Die E-Mail ist nicht direkt an Sie adressiert
  • Die E-Mail enthält eine unpersönliche Anrede bzw. Grußformel
  • Die Absenderadresse ist verfälscht
  • Ihnen wird gedroht bzw. Druck auf Sie ausgeübt (z.B. „In 3 Tagen wird Ihr Konto gesperrt, ändern Sie jetzt Ihr Passwort!“)

Wie kann ich mich und meine Daten schützen?

Mittlerweile wissen Sie, wie Sie Phishing E-Mails rechtzeitig erkennen. Am effektivsten schützen Sie sich, indem Sie nicht auf Nachrichten unbekannter Herkunft reagieren und die Aufforderung persönliche Daten preiszugeben ignorieren. Die nachfolgenden Tipps helfen, sich vor den Cyber-Attacken zu schützen:

  • Seien Sie kritisch beim Lesen dubioser E-Mails und achten Sie genau auf Absender, Sprache und Inhalt
  • E-Mails, SMS und sonstige Nachrichten von unbekannten Absendern ignorieren
  • Im Umgang mit sensiblen Daten sollte die Kommunikation immer über eine gesicherte HTTPS-Verbindung erfolgen
  • Prüfen Sie die Weiterleitung der Adresse, indem Sie den Mauszeiger auf den Link legen (nicht klicken!)
  • Öffnen Sie niemals Links oder Anhänge aus solchen Nachrichten heraus
  • Klären Sie Ihre Mitarbeiter auf und schulen Sie diese regelmäßig

Fazit

Die Methoden mit der Phishing Betrüger vorgehen, werden stets raffinierter und für das Opfer immer schwieriger zu identifizieren. Für Sie als regelmäßiger Nutzer des Internets ist es daher unumgänglich sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, um möglichen Risiken vorzubeugen. Die Devise lautet in jedem Fall: Augen auf!

Der Beitrag Datenklau: Phishing im Online-Shop wurde zuerst veröffentlicht unter Der Afterbuy Blog.

Deaktivierung der Intraship-Zugänge bei DHL

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DHL ändert zukünftig die Vorbereitungsphase des Paketversandes und schaltet die Intraship-Zugänge ab. Was sich für Sie als Kunden ändert und was speziell in Afterbuy zu tun ist, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

Aktuell nutzen DHL-Kunden noch Intraship für die Vorbereitung Ihres Paketversandes. DHL bereitet jedoch eine Umstellung und damit verbunden die Deaktivierung der Intraship-Zugänge vor. Zukünftig werden diese durch die neue und vereinfachte Paketversand-Funktion „Versenden“ im DHL Geschäftskundenportal ersetzt. Über den Zeitpunkt der Deaktivierung Ihres Intraship-Zugangs werden Sie parallel von DHL per E-Mail informiert.

Damit Sie Ihre Versandvorbereitung mit DHL in Zukunft weiterhin reibungslos mit der neuen Funktion abwickeln können, ist Ihr Handeln gefordert!

Was ist zu tun, wenn ich die alte Versandfunktion (Intraship) aus dem Backend heraus nutze?

  • In Intraship:
  1. Sichern Sie die Sendungsdaten aus dem Auftragsarchiv.
  • In Afterbuy:

Sofern Sie Intraship bereits über die Afterbuy API Schnittstelle verwendet haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Bitte überprüfen Sie, ob alle hinterlegten Produkte und deren Teilnahmenummern ihren aktuellen DHL Vertragsdaten entsprechen.
  2. Bitte ändern Sie in Konfiguration > Einstellungen unter Partner Einstellungen den DHL Service von Intraship auf DHL GKP 2.0 ab. Die DHL-Zugangsdaten sind entsprechend auch von Intraship auf die Zugangsdaten des DHL Geschäftskundenportals abzuändern.
  3. Sollten Sie auch Lieferungen außerhalb der EU anbieten, ergänzen Sie bitte die Erklärung, Art der Sendung (Zollinhaltserklärung), sowie die Zolltarifnummer.
  4. Bei Nutzung der GKP 2.0 API Anbindung können Sie zudem auch für B2B-Bestellungen das Euro-Paket konfigurieren. Weitere Informationen zu der Schnittstelle finden Sie in diesem Blogbeitrag.

 

Sollten Sie weiterhin mit Dateiexporten aus Afterbuy arbeiten wollen, finden Sie dazu hier eine detaillierte Dokumentation zum neuen DHL Modul.

 

Der Beitrag Deaktivierung der Intraship-Zugänge bei DHL wurde zuerst veröffentlicht unter Der Afterbuy Blog.

EU-Datenschutz, eShop-App, Kundenbewertungen – Jura-News IT-Recht Kanzlei im Juli 2017

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Die Urlaubssaison steht unmittelbar vor der Tür – Zeit für ein wenig Strandlektüre für unsere eTrader. Diesmal: Fragen und Antworten zur Datenschutz-Grundverordnung, zu eShop-Apps und zu Kundenbewertungen. Und wir werfen wieder einen Blick auf aktuelle Abmahnungen.

Betrifft mich die EU-Datenschutz-Grundverordnung?

Ja! Ab dem 25.05.2018 wird die europäische Datenschutzgrundverordnung in allen Mitgliedsstaaten unmittelbare Geltung erlangen und das bisher geltende Datenschutzrecht weitgehend reformieren. Nationale Datenschutzgesetze, die bisher in Teilen auf der Richtlinie 95/46/EG basieren, werden dann von den neuen Bestimmungen größtenteils verdrängt werden, was auch für Händler mit einem nicht unerheblichen Umstellungsaufwand einhergehen wird. Auch wenn die neue DSGVO in ihren Grundzügen und den maßgeblichen Datenschutzprinzipien mit dem in Deutschland bereits geltenden Recht übereinstimmt, führt sie speziell für den Online-Handel eine Reihe von Veränderungen herbei, insbesondere die Ausweitung des datenschutzrechtlichen Pflichtprogramms, die Auskunftspflicht gegenüber Betroffenen auf Antrag, verschärfte Wirksamkeitsanforderungen für Einwilligungserklärungen Minderjähriger und gestärkte Betroffenenrechte. Zudem wird eine neuartige behördliche Rechenschaftspflicht für einen nicht dagewesenen Dokumentierungs- und Protokollierungsbedarf sorgen. Gleichzeitig ist eine vollständige Überholung und Neufassung der Datenschutzerklärung von Nöten, welche erstmalig auch über die Dauer der Datenspeicherung und ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde aufklären muss. Einen umfassenden Beitrag mit einer Übersicht über die wichtigsten Neuerungen finden Sie hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/neuerungen-datenschutzgrundverordnung-online-handel.html

Was muss ich bei der Nutzung einer eShop-App beachten?

So Einiges. Die Digitalisierung der Einkaufswelt ist in vollem Gange: Immer mehr Kunden kaufen online über Tablet oder Smartphone ein. Im Zuge dieser Entwicklung nimmt auch die Bedeutung von Apps zu, über die Kunden bequem und schnell an ihre Produkte gelangen können. Zwar stehen diese (noch) nicht im Mittelpunkt der Abmahner – angesichts der wachsenden Nutzung von Apps kann sich dies jedoch rasch ändern. Eines der größten Probleme scheint derzeit die begrenzte Displayfläche zu sein, die den Händler u.U. zum Weglassen von bestimmten Informationen verführt – doch auch für Apps gilt: Die fernabsatzrechtlichen Informationspflichten müssen erfüllt werden. Zwar stehen Apps noch nicht im Fokus der Abmahner, jedoch kann sich dies angesichts der wachsenden Bedeutung von Shopping-Apps rasch ändern. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/online-verkauf-apps-rechtliche-fallstricke.html

Kann ich Bewertungen von Amazon und eBay in meinem eigenen Shop darstellen?

Ja, es gibt sehr einfache und komfortable Lösungen, bspw. mit ShopVote und EasyReviews. Viele Online-Händler nutzen neben dem eigenen Onlineshop auch die großen Handelsplattformen Ebay und Amazon als zusätzlichen Vertriebskanal, um so die Reichweite Ihres Warenangebotes zu erhöhen. Die dort gesammelten Kundenbewertungen können dazu beitragen, das Vertrauen in den eigenen Onlineshop zu stärken und weitere Umsätze zu generieren. Für Mandanten der IT-Recht Kanzlei München gibt es dabei attraktive Vorteile – mehr erfahren Sie hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/amazon-ebay-bewertungen-online-shop-darstellen.html

Aktuell auf dem Abmahnradar: BIO, Grundpreise, Alkoholgehalt, Garantiewerbung, Marke „FR“

Was haben BIO, Grundpreise, Alkoholgehalt, Garantiewerbung, und die Marke „FR“ gemeinsam? Richtig, alle Begriffe waren Gegenstand von Abmahnungen der letzten Woche. Wir wollen stetig über den Abmahnmarkt informieren und so erreichen, dass der ein oder andere Händler vielleicht Fehler und Abmahnungen vermeiden kann. Einen guten Überblick über die Abmahnungen der letzten Zeit mit weiteren Verlinkungen zu einschlägigen Beiträgen finden Sie hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/bio-grundpreise-alkoholverkauf-seat.html

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5 Afterbuy Features, die Sie auf jeden Fall nutzen sollten!

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Interaktive Vorstellung und Erklärung von 5 Afterbuy Features, einfach und bequem vom PC aus! In unserem kostenlosen Webinar am Donnerstag, dem 08.03.2018, erhalten Sie praktische Informationen zu wichtigen Afterbuy Features und haben die Möglichkeit, im Live-Chat Fragen zu stellen. Melden Sie sich hier für unser kostenloses Webinar an:

Jetzt für kostenloses Webinar am 08.03.2018 anmelden!

Afterbuy bietet seinen Nutzern viele hilfreiche Tools, um im E-Commerce erfolgreich zu sein. Wir stellen Ihnen die Top 5 der nützlichsten Features vor, die Sie bei Ihrer Arbeit mit Afterbuy unbedingt anwenden sollten!

1. Neue Statistik

Das derzeit kostenlose Statistikmodul ist frei definier-, speicher- und filterbar. Es dient der Produktdatenanalyse über einen frei wählbaren Zeitraum mit dem Ziel das Produktportfolio noch bedarfsgerechter am Markt auszurichten. So lassen sich in der aktuellen, offenen BETA-Version wichtige Informationen zu diversen Bereichen übersichtlich und einfach darstellen, wie z.B.:

  • Verkäufe je Plattform, Lieferland, Subaccount, Produkt und Katalog

Screenshot_Statistik_IAnsicht der Verkäufe je Plattform in der Kreisdiagramm-Darstellung

Screenshot_Statistik_IIAnsicht der Verkäufe je Katalog im letzten Jahr

  •  Umsätze je Plattform, Lieferland, Subaccount, Produkt und Katalog

Screenshot_Statistik_IIIAnsicht der Umsätze je Plattform in das Lieferland „DE“ pro Quartal im letzten Jahr

  • Übersicht der Gutschriften und Stornos
  • Freie Zusammenstellung der einzelnen Statistiken
  • Freie Filterung der einzelnen Dimensionen
  • Vordefinierte Zeiteinheiten
  • etc…

Das neue Statistik Modul ist derzeit kostenfrei über die schwarze Top-Navigation unter „Tools“ -> „Statistik – Neu“ nutzbar!

2. Workflow Manager

Der kostenlose Workflow Manager mit zeitgesteuerter Ausführung ist eine der zentralsten und sinnvollsten Funktionen in Afterbuy. Mit ihm können die meisten Funktionen und Prozesse der Afterbuy Verkaufsabwicklung mit einem Klick erledigt werden.

Die Automatisierung der Workflows bietet den Nutzern auf Dauer eine enorme Zeitersparnis durch zeitliche Steuerung. Die Automatisierungsform lässt sich auf die Ausführung von Filtern, Aktionen und Folgeaktionen aus der Verkaufsübersicht anwenden.

Automatisch lassen sich Workflows bestehend aus einem Step und einer Aktion ohne Browserinteraktion umsetzen. Bei manueller Ausführung lassen sich nun bis zu 15 Steps mit jeweils maximal 6 Aktionen bündeln. Sie bieten den Nutzern Vorteile, wie z.B.:

  • Höhere Prozessautomatisierung, durch z.B. Erstellung eines Ländergruppen-Filters
  • Verbesserung der Prozesse in Qualität sowie Quantität
  • Einfachere Verwaltung der Arbeitsabläufe durch vereinheitlichte Prozesse
  • Deutliche Reduzierung der Bearbeitungszeiten und damit der Kosten
  • Zeitgesteuerte Funktion

Als zusätzliche Funktion besteht Zugriff auf das im Oktober 2017 neu gestaltete DHL Geschäftskundenportal.

Screenshot_Workflow_ManagerScreenshot Workflow Manager

 Wo finde ich den Workflow Manager?

  1. ) Management Center:
    „Verkäufe“ > „Abwicklung der Verkäufe“ > “ Workflows > „Workflow Manager “ / „Workflow Protokoll“
  2. ) Administrationsübersicht:
    „Auftragsabwicklung“ > „Workflow Manager“ / „Workflow Protokoll“

Was ist das Workflow Protokoll?
Hier werden die Änderungen der Workflow-Datensätze protokolliert. So können Sie auf einem Blick sehen, was der Workflow Manager mit den jeweiligen Vorgängen gemacht hat.

Wie erstelle ich einen Workflow?
In unserem FAQ-Beitrag beschreiben wir dies anhand des Beispiels „Mahnwesen“. Zum FAQ-Beitrag

Hinweis zum Workflow Manager:
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Filter, Suchkriterien und Aktionen die richtigen Vorgänge betreffen, sollten Sie vorerst nur einzelne Steps anlegen und erstellen, nicht direkt einen großen Workflow.
Für jeden ersten Step eines Workflows wird Ihnen eine Vorschau mit den Vorgängen angezeigt, die von den Angaben betroffen sind.

Daher empfiehlt es sich erst Ihre gewünschten jeweiligen Arbeitsschritte als einzelne Workflows anzulegen, um somit eine Vorschau der einzelnen Steps zu sehen. Sobald Sie mit diesen Steps vertraut sind, können Sie diese zu einem Workflow vereinen.

Sollten Sie direkt einen Workflow mit mehreren Steps anlegen, beachten Sie bitte, dass nur für den ersten Step eine Vorschau angezeigt wird und die restlichen Steps automatisch abgearbeitet werden.

Die Automatisierung des Afterbuy-Systems wird auch in diesem Jahr stark weiterverfolgt werden.

Weitere ausführliche Informationen zum kostenlosen Tool finden Sie in der Afterbuy Dokumentation.

3. Repricer

Mit dem Repricer wurde der Bereich der Verkaufsoptimierung für die Afterbuy-Nutzer bei eBay erschlossen. Das aktuell kostenfreie Tool optimiert Ihre nicht verkauften eBay-Produkte solange, bis diese verkauft werden oder die Preis-Untergrenze erreicht wird. Mit der automatisierten Preisanpassung kann optimal und vor allem zeitgerecht auf Marktentwicklungen reagiert werden, um die eigenen Produkte preiswert und gleichzeitig wirtschaftlich lukrativ den möglichen Kunden anzubieten.

Mit dem Tool für automatisiertes Preismanagement, dessen Funktionalität in 2018 weiter ausgebaut wird, lassen sich derzeit u.a. folgende Funktionen nutzen:

  • Bequemes Zurücksetzen: Neustart jederzeit möglich
  • Einfache Bedienung: 1-Klick-Aktivierung/Deaktivierung
  • Flexible Anwendung: Auf Artikelebene oder für mehrere Artikel gleichzeitig einsetzbar
  • Kein Risiko: Festlegung der Preisuntergrenze durch den User
  • Zeitersparnis: Automatische Rabattierung ausgewählter Produkte

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Integration des Repricers in die eBay SEO Toolbox

4. Afterbuy Shop

Damit Sie im Wettbewerb langfristig erfolgreich arbeiten können, sollte Ihr Onlineshop mit Ihren weiteren Geschäftsbereichen verzahnt sein. So können Sie Ihre gesamten Geschäftsprozesse für alle Verkaufsaktivitäten abgestimmt über ein System verwalten.

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Afterbuy Shop von Team101

Der Afterbuy Onlineshop wurde genau für diesen Zweck konzipiert und beinhaltet u.a. zahlreiche Features, die Sie bei dem Voranbringen Ihres Business unterstützen. Diese Features machen Ihr Business erfolgreich:

  • Anbindung an Google Shopping
  • Anzeige von Cross-Selling-Produkten
  • Individuelle Gestaltung
  • Live-Shopping
  • Mobiles Design
  • Multi-Shop-Strategie
  • Produktbewertungen
  • Produktdetailinformationen
  • Streichpreise

Die Vorstellung ausgewählter Afterbuy Onlineshops finden Sie im Afterbuy Blogbeitrag Schaufenster: Diese Afterbuy Shops gefallen uns.

5. eBay SEO Toolbox

In Zusammenarbeit mit Mark Steier von Wortfilter.de entstand das nützliche Tool, um die Händler-Performance auf eBay gemäß der relevanten, großen SEO-Faktoren zu verbessern. Das Tool gibt dem Nutzer u.a. Informationen zu den folgenden relevanten Rankingkriterien:

  • Laufende Artikel ohne Verkäufe
  • Listerartikel mit Artikeltitel < 60 Zeichen
  • Listerartikel die zu oft beendet und neu eingestellt wurden
  • Laufende Artikel ohne eBay Katalogdaten
  • Laufende Artikel mit „nicht zutreffend“ als eigenes Merkmal
  • Laufende Artikel mit weniger als 5 Merkmalen
  • Listerartikel mit ungültiger Kategorie
  • Listerartikel in Kategorie „Sonstiges“
  • Listerartikel mit Rückgabezeitraum < 30 Tage
  • Laufende Artikel mit Bearbeitungszeit > 1 Tag
  • Repricer Informationen *
    • Repricingfähige Produkte
    • Repricer aktiv
    • Repricing Untergrenze erreicht

* Erscheint, sobald der Repricer für Sie aktiviert wurde.

Die Afterbuy-Nutzer können die eBay SEO-Toolbox für schnellen Zugriff individuell in Ihr Management Center einbinden. Die Toolbox können Sie bequem über Ihren Account im Bereich „Management Center anpassen“ zuschalten.

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Screenshot eBay SEO Toolbox

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Relaunch des Afterbuy Message System (MSG)

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Der Mitschnitt des Webinars wird in Kürze auf unserem Youtube-Kanal veröffentlicht.

 Höhere Nutzerfreundlichkeit nach Produktrelaunch

Für Onlinehändler ist Customer Relationship Management (CRM) über E-Mail-Kommunikation ein wichtiger Kanal im Dialog mit Kunden und Konsumenten. Dies gilt sowohl für die Reaktion auf kundenbezogene Aktionen (wie Mailanfragen, Käufe, Reklamationen etc.), als auch für eine proaktive Kommunikation (durch Cross-Selling-Informationen, Newsletter, Zielgruppenmailings o.ä.). Sowohl zur Optimierung der Kundenbindung, als auch zur Umsatzsteigerung ist es unerlässlich, die E-Mail-Kommunikation individuell, präzise und schnell zu managen, ohne dabei zu viele Ressourcen einzusetzen. Dafür steht Ihnen das Afterbuy Message System (MSG) zur Verfügung, das in einem umfangreichen Produktrelaunch nun viel nutzerfreundlicher ist.

Über einen vielfältigen Funktionsumfang des Message System können Sie Ihre Kundenkommunikation durch zahlreiche Funktionen (wie z.B. E-Mail-Vorlagen für standardisierte und termingenaue Kundenkommunikation oder dynamische Versandregeln) mit geringem Zeit- und Arbeitseinsatz steuern. Die bewährte Lösung professionalisiert und individualisiert nicht nur Ihre Kundenkommunikation, sondern ermöglicht Ihnen die tägliche Flut von E-Mail-Anfragen schnell und effizient zu bearbeiten. Ihr Lohn: Weniger Arbeitsaufwand und eine höhere Kundenzufriedenheit.

Ihre Vorteile des Message System:

  • Zuordnung der Kundenanfragen aller Vertriebskanäle, inkl. bereits ausgetauschter E-Mails und Afterbuy-Vorgänge zu den jeweiligen Aufträgen.
  • Alle wichtigen Informationen stehen sofort und der Anfrage zugeordnet zur Verfügung.
  • Zusammenfassung des gesamten E-Mail-Verkehrs mit dem Kunden zu einem übersichtlichen Block und Zuordnung entsprechender Verkäufe.
  • Schnellere Bearbeitung der Mails durch Vorlagen und Regeln.
  • Personenbezogene Zuordnung der E-Mails durch vorgangbezogenes Ticket- und Rechtesystem.
  • Schneller Überblick über gesamte Kundenkorrespondenz durch intelligente Zusammenfassungen und übersichtliche Darstellungen.
  • Anfragen von Käufern über die eBay-Funktion „Frage an den Verkäufer“ werden sofort über die Schnittstelle zu Afterbuy übertragen. Antworten werden bei eBay auch als beantwortet übergeben.
  • Das Message System kann auch für die Weiterleitung Ihrer E-Mails aus externen E-Mail-Programmen verwendet werden.

Weitere Vorteile und Informationen zu Message System finden Sie hier.

Afterbuy Message System in neuem Design

Wie in der Vergangenheit angekündigt, steht den Afterbuy-Nutzern das Message System seit kurzem in einem neuen frischen Design zur Verfügung. Während die neue Arbeitsoberfläche der alten Version ähnelt, wurde der gesamte Inhalt der Optik der Afterbuy Website zur nutzerfreundlicheren Navigation angepasst. Das klassische, etwas veraltete Design ist einem modernen und optisch ansprechenden Auftritt gewichen.

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links: MSG alt, rechts: MSG neu

 

 

 

 

Der Beitrag Relaunch des Afterbuy Message System (MSG) wurde zuerst veröffentlicht unter Der Afterbuy Blog.


Neues Bestellübertragungsmodul „PrestaShop zu Afterbuy“

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Das neue Bestellübertragungsmodul „PrestaShop zu Afterbuy“ verbindet Onlineshops aus dem kostenlosen Open Source System mit Afterbuy. So läuft die gesamte Bestellabwicklung, sowie Generierung der Rechnungen direkt über Afterbuy. Ein weiterer Vorteil für den Händler ist, dass er alle Bestellungen aus den verschiedenen Plattformen und PrestaShop an einen zentralen Ort hat. Ihm ermöglicht es eine verbesserte Bestandsführung über verschiedene Kanäle hinweg.

„Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Afterbuy und PrestaShop bieten sich unseren Händlern neue Möglichkeiten einfacher auf unterschiedlichsten Plattformen die Aufträge zentral abzuwickeln“, so Hagen Meischner, Country Manager DACH bei PrestaShop. Des Weiteren führt er aus: „Wir sehen dies als ersten Schritt, um zukünftig Afterbuy und PrestaShop noch enger miteinander zu verzahnen.“

100,00 Euro Startguthaben für alle Afterbuy-Neukunden

Das Modul wurde von der offiziellen PrestaShop Partneragentur FancySoftware entwickelt. Das Modul ist von PrestaShop validiert und im Addons Marketplace verfügbar. Afterbuy bietet allen Neukunden, die das Modul kaufen eine einmalige Gutschrift von 100,00 Euro! Nennen Sie lediglich Ihren Afterbuy-Accountnamen an Fancy-Software unter info@fancysoftware.de, um die Gutschrift zu erhalten.

Was ist PrestaShop?

PrestaShop ist einer der weltweit führenden Anbieter von Onlineshop-Technologien. Circa 270.000 Onlineshops in 180 Ländern basieren mittlerweile auf dem kostenfreien Open Source System. Dabei steht Händlern ein umfassendes ECO-System aus mehr als 5000 Modulen, Templates und Erweiterungen zu Verfügung, um den Onlineshop an die jeweiligen individuellen Anforderungen anzupassen.

Standard für den internationalen E-Commerce

PrestaShop ist in mehr als 65 Sprachversionen verfügbar. Für alle wichtigen Märkte gibt es Schnittstellen und Erweiterungen zu den lokalen Anbietern, beispielweise in den Bereichen Payment, Logistik, Marktplätze oder Onlinemarketingtools. Darüber hinaus kann PrestaShop auch problemlos im nichtlateinischen Sprachraum eingesetzt werden. Egal ob kyrillisch, arabisch oder asiatisch – PrestaShop kann mit all diesen Zeichensätzen umgehen. Das Gleiche gilt für Währungen, lokale Steuern oder andere landesspezifischen Anforderungen.

Open Source mit globaler Community

Gemeinsam mit einer globalen Community aus Händlern, Entwicklern, Agenturen und Partnern treiben wir PrestaShop stetig voran. Mittlerweile zählt die Community rund 1.000.000 Mitglieder. Außerdem unterstützt ein umfassendes Netzwerk an Agenturpartnern Händler bei der Umsetzung Ihrer Projekte. Modernste Technologien ermöglichen einen flexiblen Einsatz des Shopsystems in unterschiedlichsten Projekten, vom kleinen Spezialversender bis zur umfassenden Marktplatzlösung.

Lösung für kleine und mittelständische Kunden

PrestaShop richtet sich an eCommerce Pure Player, Marken, Retailer und Marktplatzbetreiber. Mehr als 12.500 Shops in DACH und über 210.000 Shop in Europa basieren auf PrestaShop. Kunden wie Zippo, moebel.de, Shopviu, Urbanara, Kiezkaufhaus oder Xalino setzen auf das kostenfreie Shopsystem.

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Die kommenden Afterbuy Webinare im Überblick

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Das Produkt Afterbuy entwickelt sich nicht nur durch die tägliche harte Arbeit motivierter Mitarbeiter weiter, auch das Feedback der Nutzer ist essenziell. Genau dieses Feedback hat uns in den letzten Monaten gezeigt, dass es aktuell noch viel Verbesserungspotenzial gibt. Besonders fiel auf, dass wichtige Features in Afterbuy und deren Funktionen vielen Nutzern bisher nur wenig bekannt sind. Darauf haben wir reagiert und sind mit u.a mit dem Webinar „Die wichtigsten Features in Afterbuy / Rückblick 2018“ ins Jahr 2018 gestartet.

Webinare als interaktiver Lern- & Kommunikationskanal

Die Nutzer gaben auf das Webinar, mit seiner Möglichkeit zum Live-Chat mit dem Dozenten, viel positive Kritik. Diese wollen wir zum Anlass nehmen und in den kommenden Wochen etablierte, wie auch neue Features Ihnen per Webinar vorzustellen. Lernen Sie neben wichtigen Grundeinstellungen die Kniffe dieser Tools, um Ihre Arbeit mit Afterbuy noch effizienter und letztlich erfolgreicher zu gestalten! Wie gewohnt haben Sie die Möglichkeit während des Live-Webinars Ihre Fragen und Rückmeldungen an den Dozenten für direktes Feedback zu stellen. Im Anschluss an die Webinare werden wir die Aufzeichnungen im Afterbuy YouTube-Kanal allen Interessenten frei zur Verfügung stellen.

Die Themen und Termine der kommenden Afterbuy Webinare

Bei den Webinaren handelt es sich um Online-Schulungen. Das heißt, Sie können von zu Hause aus oder an Ihrem Arbeitsplatz an dem Webinar teilnehmen. Im Anschluss an die Webinar stellen wir Ihnen diese 24/7 über den Afterbuy YouTube-Kanal dauerhaft zur Verfügung.

 

Die Möglichkeit zur Anmeldung für das jeweils kommende Webinar finden Sie im Afterbuy Schulungsportal.

 

Vermissen Sie ein Thema? Haben Sie Themenvorschläge für weitere Webinare? Dann teilen Sie es uns über das Afterbuy Forum mit!

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Afterbuy – Amazon-Anpassung „WICHTIG“ im Betreff für Rechnungen

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Amazon hat ein separates Käufer-Verkäufer-Postfach eingerichtet, wo der Kunde nochmal zusätzlich Emails einsehen kann, wie zum Beispiel Rechnungen. Demnach ist es nun der Fall, dass alle wichtigen Nachrichten, wie zum Beispiel oben genannt, Rechnungen, den Präfix [WICHTIG] benötigen. Diese unangekündigte Umstellung hatte zur Folge, dass viele Nutzer von Afterbuy Probleme mit der Betreffzeile hatten und eine Unwissenheit entstand bezüglich der Kennzeichnung [WICHTIG] im Betreff. Diese Kennzeichnung muss länderspezifisch angepasst werden. Das bedeutet, dass [WICHTIG] nur für deutsche Rechnungen gilt. Für andere Länder muss die Kennzeichnung in der jeweiligen Sprache erfolgen.

Um das Ganze nun schnell und bequem lösen zu können und sicherzustellen, dass Ihre Rechnungen weiterhin beim Kunden ankommen, empfehlen wir Ihnen über die Konfiguration Einstellungen>Vorlagen>Rechnung, Mahnung, Lieferschein, Angebot bearbeiten die Rechnungsvorlage selbst aufzurufen. Über den Vorlagentitel können Sie länderspezifische Vorlagen erstellen. Diese Vorlagen greifen dann über die bisherige Länderauswahl die Rechnungsadresse ab und senden dann jeweils an die ausgewählten Länder die Rechnungsvorlage ab.

Anfangs wählen Sie unter Vorlagentitel ihren gewünschten Vorlagentitel aus, beispielsweise ,,Rechnungsvorlage Deutschland‘‘. Unter Email Betreff „Rechnung“ tragen Sie dann einen Betreff ein. Hier ist zu beachten, dass Sie den Präfix [WICHTIG] eintragen und dann, wie gewohnt, ihren Rechnungsbetreff hinzufügen. Danach fügen Sie bei dem Punkt darunter die Länder hinzu. In diesem Fall wäre das Deutschland. Bitte beachten Sie, dass durch die neue Anpassung von Amazon jedes Land, für das Sie eine Vorlage erstellen den Präfix in der dazu zugehörigen Sprache benötigt. Zum Beispiel [IMPORTANT] für englische Rechnungen.

Der Quellcode für die Betreffzeile ist der folgende:

<-if- <-Art-> = amazon-> [WICHTIG] <-end if-> Ihre Rechnung <-ReNr-> – Ihr ShopName

Um noch besser mit Amazon zusammenzuarbeiten und unseren Nutzern noch mehr Features bieten zu können, haben wir den Amazon Produkte Lister veröffentlicht. Falls Sie weitere Informationen benötigen, können Sie gerne unseren Blogbeitrag zum neuen Amazon Produkte Lister nachlesen. Zusätzlich bieten wir auch ein zweitägiges Seminar mit dem Amazon-Guru Uwe Hamann zur ,,Amazon Offensive‘‘ am 09. & 10.03.2018 an. Uwe Hamann erläutert in seinem 14 Punkte-Plan, wie Sie das Potenzial von Amazon effektiv ausschöpfen.

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Afterbuy launcht neuen „Amazon Produkte Lister“ – jetzt in der BETA

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Amazon Offensive: Vor zwei Wochen haben wir in einer Pressemitteilung angekündigt, unsere Zusammenarbeit mit Amazon deutlich zu intensivieren. Im Rahmen dieses umfangreichen Projekts stellen wir ihnen nun den neuen „Amazon Produkte Lister“ vor, der ab sofort in der BETA live ist.

Hinweis: Schulung am 10.03.2018 in Krefeld: Wir bieten Ihnen eine Tagesschulung für 49 Euro an, in der die neuen Features rund um Amazon persönlich erklärt und Optimierungsmöglichkeiten bei Amazon besprochen werden. Zusätzlich findet am Vortag die Schulung mit Uwe Hamann („14-Punkte-Plan für Amazon“) statt. Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ab sofort an der BETA-Phase des „Amazon Produkte Lister“ teilzunehmen. Bei Interesse senden Sie eine E-Mail mit Ihrem Account-Namen an die E-Mail-Adresse betatests@afterbuy.de und wir aktivieren die Funktion für Ihren Account.

So sieht der neue Amazon Produkte Lister aus:

In der ersten Phase der BETA stehen folgende Features zur Verfügung:

  • Vorlagenverwaltung für Amazon

amazon_vorlagen_manager

 

  • Es stehen Vorlagen für folgende Amazon-Kategorien zur Verfügung:
    • Elektronik
    • Computer
    • Bekleidung
  • In einer Vorlage können alle technisch möglichen Felder angezeigt werden (Maximal-Option).
    • ODER: Der Vorlagenmanager kann auf die absolut notwendigen Felder eingeschränkt werden (Minimal-Option).
  • Die erstellten Vorlagen können mit statischen Werten oder mit Variablen gefüllt werden.

 

amazon_vorlagen_manager_II

 

  • Produkte können direkt aus der Produktübersicht heraus auf Amazon gelistet werden.
  • Ihre Daten werden vor dem Listing vorvalidiert, Fehler werden erkannt. Der Statusbericht muss nicht abgewartet werden.
  • Nach dem Listingprozess werden die Statusberichte automatisch in Afterbuy importiert. So besteht direkt die Übersicht, welche Produkte erfolgreich gelistet werden konnten und wo es Probleme gab.
  • Sobald der Statusbericht importiert wurde, wird eine Notification erstellt, welche in der Menüleiste in Afterbuy angezeigt wird.

In weiteren Releases erweitern wir die Funktionen um:

  • Variationsprodukte können neben einfachen Produkten ebenfalls auf Amazon gelistet werden.
  • Alle auf Amazon verfügbaren Kategorien sind im Vorlagenmanager auswählbar.
  • Merkmalswerte, die von den Vorgaben von Amazon abweichen, können über ein Mapping übersetzt werden.
    Amazon erwartet bezüglich einer Farbangabe beispielsweise die Farbe „blau“, in allen Produkten ist jedoch nur der Wert „Blauton“ hinterlegt. Das Mapping sorgt nun dafür, dass „Blauton“ entsprechend in den Amazon konformen Wert „blau“ übersetzt wird, ohne alle Produkte für Amazon anpassen zu müssen.
  • Nach dem Listingprozess werden automatisch Listereinträge im Amazon Produkte Lister Lite erzeugt.
  • Der Universal Im-/Export wird dahingehend angepasst, dass die oben angesprochenen Mappingtabellen per CSV Im-/Export exportiert und über einen Import wieder angepasst werden können.

Ergänzend zu diesem neuen Feature wollen wir auch nochmal auf das 2 Tages-Seminar „Amazon Offensive“ am 09. & 10.03.2018 von Uwe Hamann verweisen. In seinem Seminar “Der Amazon 14 Punkte-Plan 2.0“ geht Uwe Hamann darauf ein, wie man das Potential aus Amazon effizient nutzt. Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Der Lister ist nur ein Teil von vielen Änderungen, die aktuell bei Afterbuy vorgenommen werden bzw. wurden. Infos zu anderen relevanten Änderungen finden Sie in diesem Beitrag.

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Afterbuy-Bilderservice: Produktbilder komfortabel, sicher, schnell und SSL-verschlüsselt hosten

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Interaktive Vorstellung und Erklärung des Afterbuy-Bilderservice einfach und bequem vom Computer aus! In unserem kostenlosen Webinar am Dienstag, dem 27.02.2018, erhalten Sie praktische Tipps und Tricks zum Bilderservice und haben die Möglichkeit, im Live-Chat Fragen zu stellen. Melden Sie sich hier für unser kostenloses Webinar an:

Jetzt für Webinar am 27.02.2018 anmelden.

Konsumenten sind visuell fixiert und überprüfen anhand von Bildern, ob das Produkt auch wirklich den eigenen Bedürfnissen entspricht. Unterbewusst werden Rückschlüsse auf die Produktqualität und Seriosität des Anbieters gezogen. Möglichst aussagekräftige Bilder sind daher, neben einer ausführlichen und umfassenden Artikelbeschreibung, wichtiger Bestandteil von Angeboten im Online-Handel.

Der Afterbuy-Bilderservice unterstützt Sie dabei, Ihre Produktbilder einfach und schnell zu verwalten sowie auf allen Verkaufskanälen sichtbar zu machen: 

  • Upload und Suche von Bildern: Es können bis zu fünf Bilder auf einmal oder eine Zip-Datei mit 8MB hochgeladen werden. Einzelne Bilder lassen sich leicht anhand von Suchbegriffen finden.
  • Verwaltung von Gruppen: Zur besseren Ordnung können mehrere Bilder zu Gruppen zusammengefasst und global bearbeitet werden, was insbesondere bei größeren Mengen von Bildern, die z.B. verschiedenen Produkten zugeordnet werden müssen, vorteilhaft ist. Nach den einzelnen Gruppen lässt sich natürlich auch in der Suchmaske suchen.
  • Verwaltung von Bildergalerien: Anhand der Bildergalerien können Sie Ihre Produkte präsentieren und Angebote ordnen. So hat der Kunde innerhalb einer Galerie sämtliche Bilder auf einen Blick vorliegen und kann diese in Ruhe durchblättern.
  • Produktgalerie Bilder: Sie können für jedes Produkt in der Produktverwaltung ein Bilder-Set mit bis zu sechs verschiedenen Bildern anlegen. Diese werden dann im Afterbuy-Shop unter dem eigentlichen Produktbild gezeigt.

Der Afterbuy-Bilderservice ermöglicht eine deutlich komfortablere Verarbeitung und sicherere Speicherung der Bilder. Mit der Nutzung einer All-in-One-Lösung ersparen Sie sich die Auseinandersetzung mit anderen Hostern. Ein manueller Export über CSV-Dateien oder Copy & Paste auf einen separaten Server ist nicht mehr nötig. Das Produkt kann daher auch problemlos mit einem geringeren technischen Know-how bedient werden. Zudem werden Abbrüche bei eBay-Listings, die durch zu lange Antwortzeiten des externen Hosters verursacht werden, vermieden.

Weitere Vorteile des Features

  • Automatische SSL-Verschlüsselung
  • Automatische Skalierung Ihrer Bilder in den eBay zulässigen Größen
  • Optimale Abstimmung auf den eBay Bilderservice
  • Bilder bequem, direkt bei der Produktanlage hochladen
  • Sehr schnelle Antwortzeiten, dadurch u.a. keine abgelehnten Listings in der eBay-Schnittstelle
  • Verfügbarkeit von über 99 % 
  • Auch PDF-Speicherung möglich
  • Unterstützung der Bildformate .jpg und .gif

Nutzung des Features

Das Feature finden Sie als Nutzer in Ihrem Afterbuy-Account unter dem Reiter „Tools“. Dort können Sie Ihre Produktbilder direkt hochladen und Folgeaktionen wie Gruppe zuweisen oder zur Gallery hinzufügen ausführen. Die Verwendung in der Basisversion ist kostenfrei, darüber hinaus gibt es mehrere attraktive Pakete.

Detaillierte Informationen zu den Funktionen und Vorteilen des Bilderservice erhalten Sie in der Afterbuy-Doku und in unserem Webinar.

Der Beitrag Afterbuy-Bilderservice: Produktbilder komfortabel, sicher, schnell und SSL-verschlüsselt hosten wurde zuerst veröffentlicht unter Der Afterbuy Blog.

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